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Kein Weg aus der Krise: Hoos Verwaltungsgesellschaft mbH bleibt ohne Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 613 IN 26/25

Am 9. Juli 2025 entschied das Amtsgericht Aschaffenburg über die Hoos Verwaltungsgesellschaft mbH – und setzte damit einen Schlusspunkt unter ein Verfahren, das einst als letzter Ausweg gedacht war. Die Gesellschaft mit Sitz in der Siemensstraße 10, 63768 Hösbach, vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernhard Hoos, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 12628 eingetragen. Unterstützt wurde sie in diesem Verfahren durch die Rechtsanwälte KKG Recht, Kaiser Grünewald RAe PartmbB, Aschaffenburg.

Mit ihrem Antrag wollte die Hoos Verwaltungsgesellschaft mbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen erreichen, um die drückenden Verbindlichkeiten zu ordnen und den Gläubigern zumindest einen Teil ihrer Forderungen sichern zu können. Doch die Hoffnung auf eine geordnete Abwicklung zerplatzte schnell: Nach Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um selbst die Verfahrenskosten zu decken. So musste der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen werden.

Darüber hinaus ordnete das Gericht an, dass die bereits ergriffenen Sicherungsmaßnahmen, die mit Beschlüssen vom 20. Januar 2025 und 12. Mai 2025 angeordnet worden waren, nun ebenfalls aufgehoben werden. Diese Maßnahmen, die ursprünglich getroffen worden waren, um vorhandenes Vermögen zu sichern und eine geordnete Verfahrensabwicklung vorzubereiten, haben nun ihre Grundlage verloren – ohne Insolvenzmasse gibt es nichts mehr zu sichern.

Für die Hoos Verwaltungsgesellschaft mbH bedeutet dies das faktische Ende ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Für Gläubiger heißt es nun, auf offene Forderungen zu verzichten oder allenfalls auf außergerichtlichem Weg noch geringe Rückflüsse zu erhoffen.

Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind möglich: Binnen zwei Wochen kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aschaffenburg eingereicht werden. Ob dieser Schritt gegangen wird, bleibt abzuwarten – doch die wirtschaftliche Realität spricht eine klare Sprache: Wo keine Masse mehr ist, bleibt auch keine Grundlage für ein Verfahren.

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht –
Aschaffenburg, den 9. Juli 2025

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