Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen die europäischen Insidervorschriften mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im beschleunigten Verfahren abgeschlossen.
Der Anleger hatte entgegen Artikel 14 litera a der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung EU Nr. 596/2014 – MAR) über eine Insiderinformation zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und diese zu seinem Vorteil genutzt. Er erwarb 1.000 Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von 11,3199 Euro pro Stück und erzielte damit einen unrechtmäßigen Gewinn von 3.780,10 Euro, der neben der Geldstrafe eingezogen wurde.
Die Regelung des Artikel 14 MAR schützt die Integrität des Kapitalmarktes und soll das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in faire Marktbedingungen sichern. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.