Az.: 63 IN 247/25
Ein traditionsreicher Name aus Schlieben steht auf dem Prüfstand: Das Amtsgericht Cottbus hat im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Autohaus Schubert GmbH einen weitreichenden Beschluss gefasst. Um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt umfassend aufzuklären, wurde am 4. Juli 2025 Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze aus Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Für die Autohaus Schubert GmbH mit Sitz in der Malitschkendorfer Straße 7 bedeutet dies eine Zäsur. Unter der Geschäftsführung von Oliver Gontard hat sich das Autohaus über Jahre hinweg als regionale Anlaufstelle für Service, Handel und Reparatur etabliert. Nun liegt das Schicksal des Unternehmens in den Händen der Insolvenzexperten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse: Verfügungen des Unternehmens über Vermögenswerte sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Papiere zu nehmen und Auskünfte bei Dritten einzuholen. Zugleich dürfen Schuldner der Autohaus Schubert GmbH nur noch an den Verwalter leisten – so soll verhindert werden, dass Vermögenswerte verloren gehen.
Die Aufgabe von Dr. Heintze ist klar umrissen: Er muss klären, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt, ob das Unternehmen eine realistische Fortführungsperspektive hat und ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Für die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bleibt vorerst nur die Hoffnung, dass das Autohaus Schubert eine tragfähige Lösung findet und nach turbulenten Wochen wieder auf festen Rädern rollen kann. Bis dahin liegt ein Teil der Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens nun beim erfahrenen Sanierer aus Dresden.