Dark Mode Light Mode
Aktuelle Entwicklungen bei Berliner und Brandenburger Insolvenzverfahren
Rückruf: Lay’s Minibeutel (9er Pack) – Verunreinigung mit nicht lebensmittelsicherem Mineralöl
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Rückruf: Lay’s Minibeutel (9er Pack) – Verunreinigung mit nicht lebensmittelsicherem Mineralöl

Die PepsiCo Nederland BV warnt vor dem Verzehr des Produkts Lay’s Minibeutel, 9er Pack, 225 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.08.2025, EAN-Code 8710398529787 und Hersteller-Code 340057333.

Was wurde festgestellt?

Im Rahmen des Produktionsprozesses wurde versehentlich nicht lebensmittelsicheres Mineralöl in das Produkt eingebracht. Dieses Mineralöl enthält MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) und MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons).

Mögliche Folgen

  • MOSH und MOAH dürfen in der Europäischen Union nicht in Lebensmitteln vorkommen.

  • Ein einmaliger Verzehr gilt als wenig bedenklich – bei regelmäßigem Verzehr über längere Zeit kann jedoch ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

  • MOSH können sich im Körper anreichern, MOAH stehen im Verdacht, krebserregend zu wirken.

Betroffene Regionen

Die betroffene Charge wurde deutschlandweit über Action-Filialen in folgenden Bundesländern verkauft:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

Der Verkauf startete am 23. Mai 2025.

Empfehlung an Verbraucher:innen

Bitte verzehren Sie die betroffenen Chips nicht!
Bringen Sie die Packung in eine beliebige Action-Filiale zurück. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Kassenbon erstattet.

Kontakt und weitere Informationen

PepsiCo Nederland BV
Stadsplateau 22-23
3521 AZ Utrecht / Niederlande

Für Deutschland, Österreich und Schweiz: +49 6102 5998582
Kontaktformular Lay’s Deutschland

Kundeninformation: PDF (238 KB, nicht barrierefrei)

Erstveröffentlichung: 02.07.2025
Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Meldung herausgegeben durch: Nordrhein-Westfalen

Hinweis:
MOSH/MOAH in Lebensmitteln sind in der EU nicht zulässig. Prüfen Sie Ihren Vorrat und handeln Sie verantwortungsvoll – Sicherheit geht vor!

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Aktuelle Entwicklungen bei Berliner und Brandenburger Insolvenzverfahren

Next Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA