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Berufungsgericht prüft Trumps Anwendung des „Alien Enemies Act“ zur Abschiebung venezolanischer Gangmitglieder

CharlesRondeau (CC0), Pixabay

Ein US-Berufungsgericht in New Orleans verhandelte am 30. Juni über die Frage, ob Ex-Präsident Donald Trump den über 200 Jahre alten Alien Enemies Act rechtmäßig einsetzen darf, um mutmaßliche Mitglieder der venezolanischen Gang Tren de Aragua ohne Gerichtsverfahren abzuschieben.

Trump hatte die Bande im März zur ausländischen Terrororganisation erklärt und ein Dekret unterzeichnet, um Abschiebungen zu beschleunigen. Am 15. März ließ er über 200 Menschen ohne Anhörung in ein umstrittenes Gefängnis in El Salvador überstellen. Mindestens 50 der Betroffenen hielten sich nach Recherchen des Cato Institute legal in den USA auf – viele bestreiten eine Verbindung zur Gang oder haben keine Vorstrafen.

Supreme Court greift ein

Der Oberste Gerichtshof setzte die Abschiebungen im April vorübergehend aus, damit Betroffene die Möglichkeit erhalten, ihre Zugehörigkeit zur Gang anzufechten. Das Gericht äußerte sich jedoch nicht zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von Trumps Vorgehen.

Streitpunkt: Definition von „feindlichem Ausländer“

Im Mittelpunkt der Verhandlung vor dem 5th U.S. Circuit Court of Appeals stand die Frage, ob Aktivitäten der Bande in den USA als „feindliche Invasion“ im Sinne des Gesetzes von 1798 gelten.

Lee Gelernt, Anwalt der ACLU, argumentierte, das Gesetz sei für militärische Konflikte gedacht und bislang nur bei offiziellen Kriegserklärungen angewendet worden:

„Es muss sich um eine bewaffnete, organisierte Macht handeln – nicht um geheime kriminelle Gruppen.“

Drew Ensign vom Justizministerium hingegen betonte:

„Der Präsident hat weite Befugnisse unter dem Alien Enemies Act. Seine Entscheidungen unterliegen nur äußerst begrenzter gerichtlicher Überprüfung.“

Richter zeigen sich gespalten

Richter Leslie Southwick (Bush-nominiert) zeigte Verständnis für Trumps Argumentation und verglich das Vorgehen der Gang mit früheren „vorübergehenden feindlichen Angriffen“, etwa von Piraten oder Ureinwohnern.

Richter Andrew Oldham (Trump-nominiert) hinterfragte, ob ein Gericht überhaupt die Autorität habe, eine Entscheidung des Präsidenten zu überstimmen.

Richterin Irma Carrillo Ramirez (Biden-nominiert) sorgte sich hingegen um die Rechtsstaatlichkeit: Ob die Betroffenen ausreichend Zeit hätten, sich rechtlich zu wehren?

Nur 7 Tage zur Verteidigung?

Laut Ensign erhalten Betroffene inzwischen sieben Tage, um gegen ihre Abschiebung vorzugehen. Gelernt forderte hingegen 30 Tage, da es für Inhaftierte extrem schwierig sei, in so kurzer Zeit Anwälte zu erreichen und Beweise zu sammeln.

Das Gericht kündigte keinen Zeitrahmen für seine Entscheidung an. Die politische und juristische Brisanz bleibt hoch – nicht nur im Hinblick auf Einwanderung, sondern auch auf die Frage, wie weit ein Präsident gehen darf, wenn er nationale Sicherheit geltend macht.

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