Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Vielzahl nahezu identischer Websites, auf denen ohne Erlaubnis Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten werden.
Die betroffenen Seiten folgen einem auffällig einheitlichen Muster: Sie beginnen mit dem Versprechen
„[Name der Website] – Verdienen Sie über €950 TÄGLICH“.
Zudem verfügen die Websites über kein Impressum, und die Betreiber sind nicht bei der BaFin registriert oder beaufsichtigt.
Bekannte Domains (Auszug):
alpbitrex.com, alpfundpro.info, auronexpro.org, belvontrex.de, berandvex.com, beranonex.com, berantrex.com, beranvex.com, beranvix.com, beravantax.com, beraventax.de, beravatex.de, beravendex.net, beravestex.eu, beravetax.com, beravetex.de, berdshorm.com, bitnarisai.com, bitvarispro.com, coinarispro.com, coinestix.com, crevaltinex.com, deutrexgen.com, duoaegistrade.com, econolabinvest.de, felmantrox.com, ferixiumpro.com, ferixiumpro.de, ferixiumpro.info, ferixiumtrade.com, finflarepro.com, finodexis.net, finorquix.com, finzaxor.com, flashsignal.digital, flickernest.live, geldekross.com, geldixfin.com, geldpilotai.com, geldwertix.com, geldzorex.net, germaxfin.com, germaxfin.net, gridsectorx.digital, immedintax.com, investioxpro.com, kapeltrix.com, kepeltrix.com, kerbostex.com, kopaltrix.com, kopeltrix.com, kraditex.com, kronvestiq.de, lordfaxpro.com, melvintarox.com, neuracore.digital, nexiovest.com, nivortrex.com, noritexpro.com, nuvexiofin.com, nuvexiofin.net, olonixis.com, pynqrixpro.com, reichmaxfin.com, reichzorb.com, rheinalux.org, rozaxfin.com, rozoxfin.com, taxeliox.com, taxeliox.de, tradeut.com, trader-onix.com, transformed.store, ultronexispro.com, ultronexispro.de, uniblazepro.com, veldantra.com, velmarexis.com, velminatex.com, velminatex.net, velmiquotex.com, velmitarex.com, velmontrex.com, velmotrex.com, velupantrex.com, viennixpro.com, wertoniax.com, zarondrex.com, zelmintrax.com, zemtravex.net, zentravex.com, zvirlabs.com
Ein Zusammenhang zu weiteren bereits bekannten betrügerischen Plattformreihen ist laut BaFin nicht auszuschließen.
Rechtlicher Hinweis
Dienstleistungen im Bereich von Kryptowerten sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Wer ohne Genehmigung durch die BaFin handelt, verstößt gegen geltendes Recht. Die vorliegende Warnung basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Schützen Sie sich vor Betrug
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten dringend zu Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Unrealistische Gewinnversprechen sind ein typisches Warnsignal für unseriöse Angebote.
Tipp für Anleger
Weitere Hinweise zum Schutz vor betrügerischen Finanzangeboten erhalten Sie in der BaFin-Podcastreihe „Vorsicht, Betrug“.