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Ex-Polizeichef nach spektakulärer Flucht erneut vor Gericht – „Teufel der Ozarks“ plädiert auf nicht schuldig

LVER (CC0), Pixabay

Der ehemalige Polizeichef Grant Hardin, bekannt aus der True-Crime-Doku Devil in the Ozarks, ist nach seiner aufsehenerregenden Flucht aus einem Gefängnis in Arkansas wieder gefasst – und hat sich nun in einem ersten Gerichtstermin nicht schuldig im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Gefängnisflucht zweiten Grades bekannt.

Hardin, 56, war am 6. Juni, nach zwölf Tagen auf der Flucht, nur rund 2,5 Kilometer vom Gefängnis North Central Unit entfernt wieder aufgegriffen worden. Er hatte sich laut Gerichtsakten am 25. Mai durch eine Verkleidung als Justizvollzugsbeamter Zutritt zum Gefängnisausgang verschafft und dort einen echten Beamten getäuscht.

Aufwendige Flucht – monatelange Vorbereitung

Laut Ermittlern hatte Hardin seine Flucht über Monate geplant, unter anderem während seiner Arbeit in der Gefängnisküche. Dort soll er Bewegungsroutinen beobachtet und Material für sein Täuschungsmanöver gesammelt haben.

Er war unbewaffnet, trug bei seiner Festnahme ein schmutziges T-Shirt, eine Baseballkappe und einfache Hosen. Der FBI-Hinweis auf ihn war mit 20.000 Dollar Belohnung ausgesetzt worden.

Schwer belastete Vergangenheit

Hardin, früher Polizeichef der Kleinstadt Gateway, war bereits wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. 2017 hatte er den Wasserwerksmitarbeiter James Appleton erschossen und erhielt 30 Jahre Haft. 2019 wurde er durch einen DNA-Abgleich mit einer Vergewaltigung von 1997 in Rogers, Arkansas, in Verbindung gebracht – Folge: zwei weitere Verurteilungen zu je 25 Jahren, insgesamt 80 Jahre Haft.

Nach seiner erneuten Festnahme wurde Hardin in das Hochsicherheitsgefängnis Varner Unit verlegt, rund 120 Kilometer südöstlich von Little Rock.

Nächste Schritte im Verfahren

Bei seiner Video-Anhörung am 17. Juni wurde Hardin offiziell der Flucht beschuldigt. Er wurde als mittellos eingestuft und erhielt einen Pflichtverteidiger. Das Vorverfahren ist für den 21. Oktober angesetzt, der Prozessbeginn für den 5. November.

Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln weiterhin, wie die Flucht trotz bestehender Sicherheitsprotokolle möglich war – und ob es Lücken oder Versäumnisse im Gefängnissystem gab.

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