Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Mieterinnen und Mieter stärker vor Wohnungsverlust schützen, wenn sie in Zahlungsrückstand geraten. In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte sie: „Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, müssen eine Chance haben, den Verlust ihrer Wohnung abzuwenden.“
Künftig sollen betroffene Mieter auch nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung die Möglichkeit erhalten, diese rückgängig zu machen, indem sie die ausstehenden Beträge nachträglich begleichen. Das Vorhaben soll laut Hubig noch im Laufe des Jahres 2025 gesetzlich umgesetzt werden.
Zusätzlich kündigte die Justizministerin die Einsetzung einer Expertenkommission zum Mietrecht an. Diese Kommission soll unter anderem prüfen, wie das Mietrecht insgesamt weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen des Wohnungsmarkts angepasst werden kann.
Mit dem geplanten Vorstoß will die Bundesregierung insbesondere Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen und Wohnungslosigkeit vermeiden.