Der Bundesrat will heute wichtige Weichen für die Ausweitung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen stellen. Bereits ab dem kommenden Schuljahr sollen Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klassen einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von bis zu acht Stunden täglich erhalten – auch während der Ferienzeiten.
Um diesen Rechtsanspruch umsetzen zu können, sollen künftig neben Kitas, Horten und Schulen auch weitere Einrichtungen in die Betreuung eingebunden werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Jugendhäuser, Jugendgruppen und Sportvereine. Mit dieser Ausweitung möchte die Länderkammer dem wachsenden Betreuungsbedarf Rechnung tragen und die bestehenden Kapazitäten besser nutzen. Der Bundestag muss dem Beschlussvorschlag des Bundesrates allerdings noch zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
Neben der Ganztagsbetreuung steht heute auch erstmals der sogenannte „Investitions-Booster“ der Bundesregierung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Mit dem Programm sollen Unternehmen durch Steuererleichterungen in Milliardenhöhe entlastet und zu mehr Investitionen angeregt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und Konjunkturimpulse zu setzen.
Die Beschlüsse des Bundesrates könnten entscheidende Auswirkungen auf Familien, Bildungseinrichtungen und Unternehmen haben und gehören daher zu den wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Sitzungsperiode.