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BaFin warnt vor unerlaubten Finanz- und Krypto-Angeboten auf instawirbel.de und instawirbel.com

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf den Internetseiten instawirbel.de und instawirbel.com. Nach ihren Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass dort durch bislang unbekannte Betreiber Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte-Anlagen erbracht werden – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher Zulassung oder Erlaubnis der Finanzaufsicht angeboten und betrieben werden. Das betrifft unter anderem Anlageberatung, die Verwaltung von Vermögenswerten, den Handel mit Finanzinstrumenten sowie den Umgang mit Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum. Fehlt eine solche Erlaubnis, handelt es sich rechtlich um ein unerlaubtes Geschäft. Dieses ist nach dem Kreditwesengesetz (§ 32 KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die BaFin stützt ihre Warnung im Fall von InstaWirbel konkret auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Vorschriften ermöglichen es der Aufsicht, die Öffentlichkeit vor Anbietern zu warnen, die unerlaubt tätig sind oder bei denen der Verdacht einer solchen Tätigkeit besteht.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Angeboten im Internet, insbesondere bei Investitionen in Finanzprodukte oder Kryptowährungen, besondere Vorsicht walten lassen. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Landeskriminalämter (LKA) raten dazu, sich nicht allein auf professionelle Webauftritte oder positive Erfahrungsberichte zu verlassen. Stattdessen sollte stets geprüft werden, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Diese Information kann kostenlos über die Unternehmensdatenbank auf der offiziellen BaFin-Website abgerufen werden.

Darüber hinaus empfiehlt die BaFin allen Interessierten, sich mit typischen Betrugsmustern und Schutzmaßnahmen vertraut zu machen. Hilfreiche Hinweise und weiterführende Informationen bietet unter anderem der BaFin-Verbraucherschutzpodcast, insbesondere die Folge mit dem Titel „Vorsicht, Betrug“, in der erklärt wird, wie man betrügerische Angebote erkennt und sich wirksam schützt.

Wer bereits Zahlungen an dubiose Anbieter wie InstaWirbel geleistet hat, sollte sich unverzüglich an seine Bank, an die Polizei oder an eine Verbraucherzentrale wenden und den Vorfall melden.

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