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BaFin ermittelt gegen Betreiber von investitionsquorum.com

knerri61 (CC0), Pixabay

BaFin ermittelt gegen Betreiber von investitionsquorum.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website investitionsquorum.com. Nach Angaben der BaFin bieten die anonymen Betreiber dort Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis. Diese Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin. Dennoch bieten manche Personen oder Firmen diese Dienstleistungen ohne die nötige Zulassung an. Ob ein Unternehmen von der BaFin genehmigt ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank prüfen.

Die Basis dieser Warnung ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten dringend, bei Online-Geldanlagen größte Vorsicht walten zu lassen. Eine gründliche Recherche im Vorfeld hilft dabei, Betrugsversuche zu erkennen und zu vermeiden.

Unter der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ stellt die BaFin aktuelle Warnhinweise zu illegal tätigen Unternehmen bereit und gibt Tipps, wie Sie sich vor neuen Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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