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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Rücknahme von Freistellungen im Geldwäschegesetz: „Die BaFin zieht die Zügel an – für ein europaweit einheitliches Vorgehen“
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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Rücknahme von Freistellungen im Geldwäschegesetz: „Die BaFin zieht die Zügel an – für ein europaweit einheitliches Vorgehen“

Tumisu (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat eine Konsultation zu einer neuen Allgemeinverfügung eingeleitet. Im Kern geht es um die Rücknahme von Freistellungen nach dem Geldwäschegesetz. Was steckt dahinter?

Rechtsanwalt Reime: Die BaFin bereitet sich damit auf die Anwendung der neuen EU-Geldwäscheverordnung vor, die am 10. Juli 2027 in Kraft tritt. Sie nutzt eine nationale Allgemeinverfügung, um bestehende Freistellungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) frühzeitig aufzuheben. Diese Freistellungen betrafen bislang bestimmte Verpflichtete, die aus praktischen oder risikobezogenen Gründen von einzelnen GwG-Vorgaben befreit waren. Künftig wird es solche Ausnahmen in dieser Form nicht mehr geben.

Interviewer: Was bedeutet das für die betroffenen Unternehmen?

Rechtsanwalt Reime: Für Verpflichtete nach dem GwG – darunter Banken, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Notare oder auch Anbieter von Kryptowährungen – bedeutet dies: Sie müssen sich auf eine strengere und flächendeckendere Anwendung der Geldwäschepflichten einstellen. Wo bisher Erleichterungen galten, etwa bei Identitätsprüfungen oder internen Sicherungspflichten, wird künftig das volle Regelwerk greifen. Unternehmen, die bislang auf Freistellungen setzen konnten, müssen ihre Compliance-Systeme jetzt umfassend überprüfen und anpassen.

Interviewer: Was ist der Hintergrund für diese europaweite Neuausrichtung?

Rechtsanwalt Reime: Ziel der neuen EU-Geldwäscheverordnung ist eine einheitliche Rechtsanwendung in allen Mitgliedstaaten. Bislang war die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien in nationales Recht sehr unterschiedlich – das hat in der Vergangenheit zu Schlupflöchern und fragmentierter Aufsicht geführt. Die EU geht nun den Weg einer unmittelbar geltenden Verordnung und gründet eine neue europäische Aufsichtsbehörde (AMLA). Damit wird die Aufsicht deutlich zentralisierter und einheitlicher.

Interviewer: Warum agiert die BaFin schon jetzt, obwohl die Verordnung erst 2027 greift?

Rechtsanwalt Reime: Das ist ein kluger Zug. Die Rücknahme der Freistellungen ist ein Signal an den Markt: Die Übergangszeit soll zur Vorbereitung genutzt werden. Wer heute investiert, Prozesse umstellt und Mitarbeitende schult, wird 2027 nicht überrascht. Unternehmen, die weiter abwarten, riskieren absehbare Aufsichtssanktionen oder im schlimmsten Fall Lizenzprobleme. Die BaFin schafft hier frühzeitig Klarheit und Handlungssicherheit.

Interviewer: Wie können Unternehmen jetzt konkret reagieren?

Rechtsanwalt Reime: Zunächst sollten sie prüfen, ob sie bislang von einer Freistellung betroffen sind. Falls ja, muss analysiert werden, welche Maßnahmen künftig zusätzlich erforderlich sind. Das kann interne Kontrollsysteme, Meldeprozesse, Schulungen oder auch technische Infrastruktur betreffen. Zudem ist jetzt die Gelegenheit, sich aktiv an der laufenden Konsultation der BaFin zu beteiligen. Stellungnahmen sind bis zum 20. Juni 2025 möglich – das gibt Unternehmen die Chance, ihre Sicht einzubringen.

Interviewer: Was raten Sie Unternehmen, die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben?

Rechtsanwalt Reime: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Geldwäscheprävention zur strategischen Compliance-Frage zu machen – nicht erst 2027. Ich empfehle eine umfassende Gap-Analyse, also den Vergleich des Ist-Zustands mit den künftigen Anforderungen. Daraus lassen sich konkrete Maßnahmen ableiten. Und nicht zuletzt: Die neue EU-Verordnung wird europaweit schärfer überwacht – mit Konsequenzen bei Verstößen. Wer vorbereitet ist, schützt nicht nur sein Geschäftsmodell, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gern.

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