Das Bundesgesundheitsministerium will den ungehinderten Zugang zu Lachgas für junge Menschen stoppen. Ein Gesetzentwurf, der aktuell vorbereitet wird, sieht vor, den Erwerb und Besitz der Partydroge für Kinder und Jugendliche künftig verboten zu machen. Auch der Verkauf über Online-Shops und Selbstbedienungsautomaten soll grundsätzlich untersagt werden.
Lachgas, medizinisch bekannt als Distickstoffmonoxid, ist ursprünglich ein Narkosemittel – hat sich in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend als Party- und Rauschmittel etabliert, insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In kleinen Kartuschen oder Luftballons konsumiert, erzeugt das Gas kurzzeitige Euphorie und Schwindelgefühle. Doch der vermeintlich harmlose Kick hat ernste Risiken: Bewusstlosigkeit, Nervenschäden, Kreislaufprobleme bis hin zu Lungenschäden können die Folge sein – insbesondere bei häufiger oder unsachgemäßer Anwendung.
Das Ministerium begründet den Vorstoß mit der zunehmenden Verbreitung und Verharmlosung von Lachgas im Freizeitgebrauch. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits in der Vergangenheit auf die Gefahren hingewiesen und angekündigt, den Konsum unter Jugendlichen wirksam eindämmen zu wollen.
Mit dem geplanten Gesetz soll Lachgas nicht pauschal verboten, aber strenger reguliert werden – insbesondere dort, wo der Zugang für Minderjährige bislang allzu leicht möglich war. Experten begrüßen den Schritt, fordern aber auch Aufklärungskampagnen und eine klare Kennzeichnungspflicht bei Verkauf und Verwendung.
Der Entwurf wird nun weiter ausgearbeitet und soll zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Ziel ist es, eine Gesetzesänderung noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen.