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BaFin erleichtert Einreichung von Beschwerdeberichten für Versicherer

Versicherungsunternehmen können ihre jährlichen Beschwerdeberichte ab sofort einfacher und digital an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermitteln. Über das Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP) der BaFin steht nun im Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ das digitale Formular „Beschwerdebericht (EIOPA)“ zur Verfügung.

Die Neuerung bringt vor allem eines: Standardisierung, Sicherheit und Zeitersparnis. Statt aufwendiger Einreichungen per Post oder E-Mail können Versicherer den Bericht nun direkt und geschützt über das MVP-Portal einreichen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung im MVP-Portal sowie die Freischaltung für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“.

Die Einreichungspflicht beruht auf den EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen, in Verbindung mit der Sammelverfügung vom 20. September 2013 und dem BaFin-Rundschreiben 03/2013 (VA). Demnach müssen Versicherer einmal jährlich bis zum 1. März einen Bericht über Anzahl, Art und Bearbeitung von Beschwerden für das vorangegangene Kalenderjahr übermitteln.

Um den Einstieg zu erleichtern, stellt die BaFin eine Anlage mit detaillierten Hinweisen zur Einreichung des Beschwerdeberichts bereit. Mit dem neuen digitalen Verfahren soll die Kommunikation zwischen Aufsicht und Unternehmen nicht nur effizienter, sondern auch transparenter gestaltet werden.

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