Die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen ohne vorheriges Dublin-Verfahren ist rechtswidrig – das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Die Entscheidung gilt als erste juristische Ohrfeige für die neue Asylpolitik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der kurz nach Amtsantritt im Mai für eine härtere Gangart an den Grenzen sorgte. Offenbar so hart, dass sie mit geltendem Recht nicht mehr viel zu tun hat.
Zurückweisung ohne Verfahren? Nicht mit dem Gericht
Konkret ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die über Polen nach Deutschland einreisen wollten und am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert wurden. Obwohl sie erklärten, Asyl beantragen zu wollen – ein rechtlich relevantes Detail –, wurden sie am selben Tag zurück nach Polen geschoben. Begründung: sichere Drittstaatenregelung.
Das Verwaltungsgericht stellte klar: So geht’s nicht. Die Dublin-III-Verordnung der EU schreibt vor, dass zunächst geklärt werden muss, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Dieses Verfahren – das sogenannte Dublin-Verfahren – ist keine optionale Fußnote, sondern rechtliche Pflicht.
CSU trotzig: „Einzelfall, weiter so“
In der Union allerdings bleibt man unbeeindruckt. Erste Stimmen aus CDU und CSU bezeichnen das Urteil als „Einzelfallentscheidung“, die an der Praxis der Zurückweisungen nichts ändern werde – zumindest nicht, solange es keine höchstrichterliche Klärung gebe. Mit anderen Worten: Man will weiter voll durchziehen, auch wenn das rechtliche Fundament bereits sichtbar bröckelt.
Man könnte sagen, das ist eine kreative Auslegung des Rechtsstaatsprinzips – oder eben eine „Dobrindtsche Rechtsschöpfung“ nach dem Motto: Wenn ein Gesetz stört, wird es einfach ignoriert, bis ein höheres Gericht es richtig deutlich sagt.
Kommentar: Rechtsstaat mit Rückgabegarantie?
Die Entscheidung des Berliner Gerichts dürfte Signalwirkung haben – zumindest für alle, die noch an die Gültigkeit von europäischem Recht und deutschen Verwaltungsgerichten glauben. Dass der Innenminister meint, binnen Stunden neue Regeln aufstellen zu können, während die Rechtsprechung Jahre an Präzedenzfällen benötigt, sagt viel über das aktuelle Spannungsverhältnis zwischen Politik und Rechtsstaatlichkeit.
Bleibt die Frage: Wenn selbst Gerichtsentscheidungen als „nicht hinderlich“ betrachtet werden – wofür braucht man dann eigentlich noch Gerichte?