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Bewährungsstrafe für Cum-Ex-Kronzeugen: Kai-Uwe Steck muss 24 Millionen Euro zurückzahlen

Urteil | © QuinceMedia / Pixabay

Im Zusammenhang mit dem größten Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte hat das Landgericht Bonn den ehemaligen Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an – Gelder, die aus den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften stammen.

Steck, früherer Kanzleipartner des sogenannten „Cum-Ex-Architekten“ Hanno Berger, gilt als zentrale Figur im komplexen Netzwerk der Finanzakteure, die zwischen 2007 und 2011 mithilfe von Dividendenstripping-Geschäften den deutschen Staat um gewaltige Summen betrogen. Laut dem Vorsitzenden Richter Sebastian Hausen hat Steck durch sein Handeln einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht.

Trotz der enormen Schadenssumme erhielt Steck eine Bewährungsstrafe – unter anderem, weil er umfassend mit der Staatsanwaltschaft kooperierte und als Kronzeuge bei der Aufarbeitung des Skandals eine entscheidende Rolle spielte. Im Gegensatz zu seinem ehemaligen Partner Berger, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte und 2022 zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, zeigte sich Steck im Prozess einsichtig und geläutert.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung auf eine Verfahrenseinstellung plädiert hatte. Das Gericht betonte jedoch, dass Stecks Rolle im Skandal trotz seiner Kooperation nicht zu verharmlosen sei: „Er war eine zentrale Figur“, so Richter Hausen.

Der Cum-Ex-Skandal, bei dem Banken, Investoren und Juristen durch ein ausgeklügeltes System von Aktienverkäufen mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch Steuererstattungen für nie gezahlte Kapitalertragssteuern erhielten, verursachte laut Schätzungen einen Gesamtschaden im zweistelligen Milliardenbereich. Die rechtliche Aufarbeitung zieht sich bis heute hin – mit weiteren Verfahren in Deutschland und europaweit.

Das Urteil gegen Steck sendet ein klares Signal: Kooperation kann strafmildernd wirken, doch das Unrecht bleibt gewichtet – insbesondere, wenn es den Staat und damit die Allgemeinheit um Milliarden bringt.

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