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Traditionsbetrieb in der Krise – Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Landfleischerei Hennickendorf GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Landfleischerei Hennickendorf GmbH, ein etablierter regionaler Lebensmittelbetrieb mit Sitz in Nuthe-Urstromtal, Ortsteil Hennickendorf, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom heutigen Tage hervor. Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Wendepunkt für das Unternehmen, das seit Jahren für handwerkliche Fleischverarbeitung und regionale Qualität steht.

Hintergrund: Ein Unternehmen im Umbruch

Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Thomas Heise, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 8185 P eingetragen. Das Unternehmen produziert und vertreibt Fleisch- und Wurstwaren und war bislang vor allem in Brandenburg und Berlin ein Begriff für traditionelle Verarbeitung und kurze Lieferketten. Umso schwerer wiegt die gerichtliche Maßnahme, die das Unternehmen in eine Schutzzone der Insolvenzordnung führt.

Sicherung der Insolvenzmasse: Umfassende Anordnungen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Torsten Martini, ein erfahrener Sanierungsexperte aus Berlin, bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung weitreichende Befugnisse, um die Insolvenzmasse zu sichern und mögliche Fortführungsperspektiven zu prüfen. Die gerichtlichen Anordnungen umfassen unter anderem:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Landfleischerei darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

  • Einziehung von Forderungen sowie Verwaltung eingehender Gelder erfolgt durch den Insolvenzverwalter.

  • Verbot von Zwangsvollstreckungen: Gläubiger dürfen keine Maßnahmen gegen das Unternehmen einleiten, bereits laufende Verfahren werden gestoppt.

  • Zugriffsverbot für Gläubiger auf Sicherungsgut, auch für Absonderungsgläubiger und Forderungsabtretungen.

  • Zugang zu Geschäftsräumen und Einsicht in Unterlagen ist dem Verwalter jederzeit gestattet.

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass keine weiteren Mittel abfließen und eine vollständige Sicht auf die Vermögensverhältnisse gewonnen werden kann – ein wichtiger erster Schritt im Insolvenzverfahren.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung oder Postaufgabe des Beschlusses einzulegen – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam eingereicht werden.

Ausblick

Ob der traditionsreiche Fleischereibetrieb erhalten bleibt oder zerschlagen wird, hängt nun von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. In Zeiten wachsender Kosten für Energie, Transport und Rohstoffe sowie eines veränderten Konsumverhaltens geraten selbst gut etablierte regionale Produzenten zunehmend unter Druck. Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.

Für die Landfleischerei Hennickendorf GmbH ist der Schutzschirm nun aufgespannt – ob er trägt, bleibt offen.

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