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Insolvenz in der Medizintechnik – Vorläufiger Insolvenzverwalter der ERKA Kallmeyer GmbH & Co. KG darf Masseverbindlichkeiten eingehen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 16/25

Wolfratshausen, 23. Mai 2025 – Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG, mit Sitz in Bad Tölz, hat das Amtsgericht Wolfratshausen eine besondere Maßnahme zur Sicherung des Unternehmensbetriebes genehmigt: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Masseverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 20.000 € zu begründen.

Hintergrund: Ein Traditionsname in der Krise

Die ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRA 75980 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin – die ERKA Kallmeyer Medizintechnik Verwaltungs GmbH – wird durch Geschäftsführer Björn Kallmeyer vertreten. Das Unternehmen ist ein bekannter Anbieter im Bereich medizinischer Messgeräte, insbesondere Blutdruckmessgeräte und Diagnostikinstrumente – ein sensibler und hochregulierter Markt.

Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Ein Zeichen für Betriebsfortführung

Mit dem aktuellen Beschluss hat das Gericht die Grundlage geschaffen, damit der vorläufige Insolvenzverwalter:

  • Dienstleistungen, Wartungsverträge und Versicherungsleistungen im Umfang von rund 10.000 €,
  • sowie Warenbestellungen bei Lieferanten in gleicher Höhe tätigen darf.

Diese Ausgaben werden als sogenannte Masseverbindlichkeiten behandelt (§ 55 Abs. 1 InsO) – das bedeutet, sie werden im Rang vor allen anderen Insolvenzforderungen bedient. Diese Maßnahme ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine Fortführung des Geschäftsbetriebs zumindest in Betracht gezogen wird. Die Liquiditätslage reicht offenbar aus, um wesentliche Betriebsgrundlagen aufrechtzuerhalten – zumindest übergangsweise.

Warum das wichtig ist

Die Anordnung solcher Maßnahmen in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist keineswegs selbstverständlich. Sie erfolgt nur bei realistischer Aussicht auf Werterhalt oder Fortführung, zum Beispiel:

  • zur Vermeidung eines Totalausfalls bei laufender Produktion,
  • zur Aufrechterhaltung gesetzlich vorgeschriebener Betriebssicherheiten (z. B. Haftpflichtversicherung),
  • oder zur Sicherstellung bestehender Lieferverpflichtungen.

Im Falle eines medizintechnischen Unternehmens kann auch die Versorgungssicherheit bei Gesundheitsprodukten eine Rolle spielen.

Rechtsmittel möglich

Die Entscheidung kann mit sofortiger Beschwerde angefochten werden – durch die Schuldnerin selbst oder durch Gläubiger, sofern sie Einwände gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen wollen. Die zweiwöchige Notfrist beginnt ab öffentlicher Bekanntmachung oder Zustellung und läuft beim Amtsgericht Wolfratshausen.

Fazit

Die vorläufige Genehmigung operativer Ausgaben ist ein Hoffnungsschimmer für die ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG – sie lässt erkennen, dass der Betrieb zumindest vorübergehend weitergeführt wird. Ob daraus eine Sanierung oder ein Verkauf hervorgeht, bleibt abzuwarten. Fest steht: Der Weg in die vollständige Insolvenz ist nicht unausweichlich – noch nicht.

Ein Traditionsunternehmen im medizinischen Sektor steht unter Beobachtung – die nächsten Wochen entscheiden über Fortbestehen oder Abwicklung.

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