Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Pinneberg hat heute den Antrag der Aquira GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Allee 131, 22869 Schenefeld, vertreten durch Gesellschafter Malte Garbade und Geschäftsführer Erdzhan Rushud, ist damit zahlungsunfähig – jedoch ohne die Möglichkeit eines geregelten Insolvenzverfahrens.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Zuvor, am 13. März 2025, waren durch das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um das Vermögen der Schuldnerin vor einer Verschlechterung zu schützen. Diese Maßnahmen – darunter typischerweise Zwangsvollstreckungsverbote und Verfügungsbeschränkungen – wurden nun aufgehoben, da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.
Die Begründung ist juristisch klar: Es fehlt an ausreichender Masse, um selbst die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters, Gerichtskosten und sonstige Verfahrensauslagen. Das bedeutet de facto das Ende jeder geordneten Abwicklung.
Tragweite der Entscheidung
Für Gläubiger der Aquira GmbH – ob Lieferanten, Dienstleister oder Geschäftspartner – ist das eine bittere Nachricht: Da kein Verfahren eröffnet wird, gibt es keine Insolvenzmasse, die verteilt werden könnte, und somit auch keine Möglichkeit, offene Forderungen durch ein geregeltes Verfahren geltend zu machen.
Auch für die Unternehmensführung ist die Situation rechtlich brisant: Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, greift eine strenge Pflicht zur Antragstellung (§ 15a InsO). Bei Verstößen drohen zivilrechtliche Haftung oder in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss steht der Aquira GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Pinneberg (Außenstelle Schenefeld) einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung der Entscheidung oder mit deren öffentlicher Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, allerdings nur unter Einhaltung der strengen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 130a ZPO).
Fazit
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist in der Praxis das stillste und zugleich härteste Ende eines Unternehmens. Es bedeutet: Kein Geld für Gläubiger, keine Chance auf Sanierung, keine gerichtliche Aufarbeitung. Die Aquira GmbH verschwindet – rechtlich gesehen – in der Bedeutungslosigkeit, während offene Forderungen unbeglichen bleiben.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden – dokumentiert unter dem Aktenzeichen 71 IN 53/25.