In der Welt des Projektmanagements geht es um Struktur, Planung und Verlässlichkeit – doch genau diese Grundlagen sind bei der DIVI – Projektmanagement GmbH nun selbst ins Wanken geraten. Das Amtsgericht Karlsruhe hat heute im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 105 IN 557/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens aus Bretten angeordnet.
Der Schuldner im Überblick
Die DIVI – Projektmanagement GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 723122, hat ihren Sitz in der Klingbaumstraße 1, 75015 Bretten. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer Reinhard Hörn und Thomas August Weber – zwei Namen, die nun eng mit der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens verbunden sind.
Schutzmaßnahmen nach § 21 InsO
Die gerichtliche Verfügung zielt darauf ab, das Vermögen der GmbH zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern. Dazu zählen insbesondere:
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Verbot von Zwangsvollstreckungen, außer bei unbeweglichem Vermögen,
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Einstellung bereits laufender Maßnahmen,
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Einsatz eines vorläufigen Insolvenzverwalters,
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Kontrollierte Verfügung über Vermögenswerte,
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Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Bankkonten durch den Verwalter.
Verwalter mit Verantwortung
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch aus Mannheim bestellt. Seine Aufgaben gehen weit über die bloße Vermögenssicherung hinaus: Er soll auch prüfen, ob ein Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt – also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – und ob eine Fortführung des Unternehmens realistisch erscheint.
Der Insolvenzverwalter erhält umfassende Befugnisse: Er darf Sonderkonten eröffnen, Außenstände einziehen, Gläubiger kontaktieren und sogar die Geschäftsräume betreten, um Einblick in Bücher, Unterlagen und die aktuelle Lage des Unternehmens zu gewinnen. Ziel ist die Schaffung einer transparenten Grundlage für die endgültige Entscheidung zur Verfahrenseröffnung.
Hoffnung oder Abwicklung?
Für die DIVI – Projektmanagement GmbH ist dies ein Wendepunkt. Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob sich ein Weg der Sanierung eröffnet oder ob das Unternehmen letztlich liquidiert wird. Gerade in einem Markt, der stark projektbasiert und von Vertrauen geprägt ist, ist eine schnelle und professionelle Klärung essenziell – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Kunden, Partner und Mitarbeitende.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann sowohl von Seiten der Schuldnerin als auch von Gläubigern sofortige Beschwerde eingelegt werden – insbesondere auch, wenn internationale Zuständigkeiten nach EU-Recht bestritten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung.
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist keine endgültige Entscheidung, aber sie ist ein deutliches Signal: Die wirtschaftliche Lage ist kritisch, aber noch nicht verloren. Ob die DIVI – Projektmanagement GmbH die Phase des kontrollierten Übergangs nutzen kann, um sich neu aufzustellen, bleibt offen. Die Entscheidung über die Zukunft liegt nun nicht mehr allein in den Händen der Geschäftsführung – sondern auch in denen des Gerichts und des Insolvenzverwalters.