Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut einen Fall von Identitätsdiebstahl im Finanzsektor aufgedeckt und warnt ausdrücklich vor der Website deltaglobal.ai sowie der zugehörigen Registrierungsseite trade.deltaglobal.me. Nach Einschätzung der Behörde bieten die hinter der Website agierenden, bislang unbekannten Betreiber unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an – ohne dafür über eine entsprechende Zulassung zu verfügen.
Die Plattform tritt unter dem Namen DeltaGlobal auf und erweckt den Anschein, es handle sich um ein seriöses US-amerikanisches Unternehmen. Doch diese Angaben sind laut BaFin frei erfunden. Die tatsächliche Herkunft und Identität der Betreiber bleiben bislang im Dunkeln – ein typisches Merkmal professionell inszenierter Betrugsversuche im digitalen Raum.
Warnsignale für Verbraucher
Die BaFin macht deutlich: Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder den Handel mit Wertpapieren betreiben will, muss über eine Erlaubnis der BaFin verfügen. Auf den genannten Websites fehlt eine solche Genehmigung. Zudem ist das vermeintliche Unternehmen nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert – ein klares Indiz für die fehlende Seriosität des Angebots.
Schutz durch Aufklärung
Um potenzielle Opfer frühzeitig zu warnen, weist die BaFin erneut auf ihre Verbraucherschutzinitiativen hin. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern appelliert sie an Anlegerinnen und Anleger, sich bei Online-Geldanlagen besonders vorsichtig und kritisch zu verhalten. Verdächtige Websites, unrealistische Gewinnversprechen oder das Vortäuschen amtlicher Genehmigungen sind häufige Merkmale betrügerischer Machenschaften.
Tipp der BaFin: Vertrauen Sie, aber prüfen Sie
In der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ informiert die BaFin ausführlich über aktuelle Betrugsstrategien und gibt wertvolle Hinweise, wie man sich als Anlegerin oder Anleger wirksam schützt.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Zweifel an der Seriosität eines Anbieters haben, sollten vor einer Investition unbedingt die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren und im Zweifelsfall Kontakt zur Aufsicht aufnehmen.
Die Warnung stützt sich auf die rechtliche Grundlage des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).