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Rückruf: Suntat Zimt gemahlen (90 g) – erhöhter Bleigehalt festgestellt

Die BLG Kardesler GmbH ruft vorsorglich den gemahlenen Zimt der Marke Suntat in der 90-Gramm-Packung zurück. Grund ist ein erhöhter Bleigehalt, der im Rahmen einer Untersuchung festgestellt wurde. Der betroffene Artikel sollte nicht verzehrt werden.

Produktdetails:

  • Produktname: Zimt gemahlen

  • Marke: Suntat

  • Verpackungseinheit: 90 g

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.08.2026

  • Chargennummer: Lot L353103

  • Inverkehrbringer: BLG Kardesler GmbH, Wattstraße 2–10, 68199 Mannheim

Gesundheitsrisiko:

Blei ist ein Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann und insbesondere für Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlicher Vorbelastung gesundheitsschädlich sein kann. Mögliche Auswirkungen betreffen unter anderem das Nerven-, Blut- und Immunsystem.

Betroffene Bundesländer:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Hessen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

Empfehlung für Verbraucher:innen:

  • Verzehren Sie das Produkt nicht.

  • Geben Sie es in Ihrer Verkaufsstelle zurück.

  • Der Kaufpreis wird vollständig erstattet, auch ohne Kassenbon.

Kontakt für Rückfragen:

BLG Kardesler GmbH
📍 Wattstraße 2–10, 68199 Mannheim
📄 [Kundenaushang als PDF (191 KB, nicht barrierefrei)]

Meldung herausgegeben durch: Baden-Württemberg
Erstveröffentlichung: 20.05.2025
Letzte Aktualisierung: 20.05.2025

Bitte informieren Sie auch andere Haushalte – besonders solche, in denen häufig mit Zimt gekocht oder gebacken wird.

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