Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer stichprobenartigen Bilanzkontrolle Fehler im offengelegten Konzernabschluss der artnet AG zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Aktiengesellschaft, die an der Börse notiert ist, habe Vorgaben für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte nicht korrekt umgesetzt, so die Aufsicht.
Fehlerhafte oder unterlassene Wertminderungstests
Konkret bemängelt die BaFin, dass Wertminderungstests für noch nicht genutzte immaterielle Vermögenswerte, etwa aus der Entwicklung neuer digitaler Produkte oder Plattformen, falsch oder gar nicht durchgeführt wurden. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, mit der Unternehmen ermitteln müssen, ob der bilanzierte Vermögenswert seinen Buchwert noch rechtfertigt.
Zudem habe die artnet AG im Konzernanhang angegeben, dass Entwicklungskosten mindestens einmal jährlich auf ihren erzielbaren Betrag überprüft wurden – eine Aussage, die laut BaFin nicht auf alle Entwicklungsprojekte zutraf.
Rolle der BaFin und rechtlicher Rahmen
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein zuständig für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen. Grundlage ist das reformierte Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), genauer Abschnitt 16 Unterabschnitt 1.
Wird in einem sogenannten Bilanzkontrollverfahren ein Fehler festgestellt, ist die BaFin gesetzlich verpflichtet, diesen öffentlich bekannt zu machen – gemäß § 109 Absatz 2 WpHG. Ziel dieser Praxis ist es, Transparenz für Anlegerinnen und Anleger zu schaffen und das Vertrauen in die Qualität der Unternehmensberichterstattung zu stärken.
Hintergrund: Was ist ein Wertminderungstest?
Ein Wertminderungstest (engl. impairment test) ist ein Bilanzierungsinstrument nach IFRS, das sicherstellen soll, dass Vermögenswerte nicht überbewertet werden. Wenn sich beispielsweise ein Entwicklungsprojekt verzögert, scheitert oder wirtschaftlich weniger Erfolg verspricht als geplant, muss das im Jahresabschluss abgebildet werden. Fehlen solche Tests oder sind sie fehlerhaft, besteht die Gefahr, dass der Unternehmenswert zu optimistisch dargestellt wird – mit direkten Folgen für die Einschätzung durch Kapitalmarktteilnehmer.
Fazit:
Die BaFin hat bei der artnet AG wesentliche Mängel in der bilanziellen Bewertung von Entwicklungsprojekten festgestellt. Damit steht das Unternehmen in der Kritik, seine Vermögenswerte im Abschluss 2022 nicht regelkonform bilanziert zu haben. Für Investoren ist die Fehlerbekanntmachung ein wichtiges Signal, die Unternehmenskommunikation und Bewertungspraxis kritisch zu hinterfragen.