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BaFin plant Vereinfachungen bei Inhaberkontrollverfahren – Verordnung zur Konsultation veröffentlicht
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BaFin plant Vereinfachungen bei Inhaberkontrollverfahren – Verordnung zur Konsultation veröffentlicht

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen neuen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der erhebliche Erleichterungen für Inhaberkontrollverfahren und bestimmte Personenanzeigen vorsieht. Die geplanten Änderungen wurden am 20. Mai 2025 zur Konsultation gestellt. Interessierte Kreise – insbesondere Finanzinstitute, deren Inhaber sowie potenzielle Erwerber – können bis zum 5. Juni 2025 Stellung nehmen.

Ziel: Bürokratieabbau und effizientere Verfahren

Mit der sogenannten „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ will die BaFin insbesondere die bisherige Inhaberkontrollverordnung modernisieren und vereinfachen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren effizienter zu gestalten, ohne dabei das Schutzniveau für die Finanzmarktstabilität zu senken.

Geplante Änderungen im Überblick:

  1. Ausländische Führungszeugnisse sollen künftig einfacher anerkannt werden können.

  2. Natürliche Personen, die mehr als zehn Jahre nicht in Deutschland gelebt haben, müssen künftig keinen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mehr vorlegen und ihre Lebensläufe nicht mehr unterschreiben.

  3. Indirekte Erwerber, die nicht an der Spitze eines Konzerns stehen, sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Unterlagen mehr einreichen müssen, abgesehen von der Anzeige ihrer Erwerbsabsicht.

Ähnliche Anpassungen sind auch in der Anzeigenverordnung vorgesehen – insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an Führungszeugnisse, Lebensläufe und Registerauszüge.

Beteiligung erwünscht

Die BaFin ruft dazu auf, innerhalb der zweiwöchigen Konsultationsfrist Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen zu geben. Stellungnahmen können bis zum 5. Juni 2025 per E-Mail eingereicht werden.

Fazit:

Die BaFin geht mit der neuen Verordnung einen wichtigen Schritt in Richtung Verfahrensvereinfachung und Verwaltungsentlastung. Besonders für internationale Erwerbsinteressenten und Personen mit Wohnsitz im Ausland könnten sich spürbare Erleichterungen ergeben. Gleichzeitig bleibt der Fokus auf Transparenz und Kontrolle im Finanzsektor erhalten.

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