Trotz gesetzlichem Anspruch erhalten in Deutschland Hunderttausende Arbeitnehmer:innen nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Die Verstöße sind vielfältig – von Schwarzarbeit über falsche Arbeitszeitdokumentationen bis hin zu erfundenen Lohnabzügen. Besonders betroffen sind Minijobber, ausländische Beschäftigte und Arbeitnehmer:innen in Ostdeutschland. Der Zoll steht dem Betrug mit zu wenig Personal gegenüber.
Zwei Millionen Beschäftigte betroffen – Schätzungen weichen stark ab
Offiziell liegt der Mindestlohn in Deutschland derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde. Dennoch erhalten viele Anspruchsberechtigte weniger. Laut einer Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verdienten im Jahr 2021 rund zwei Millionen Menschen unterhalb dieser Grenze – das sind etwa 6 Prozent der Beschäftigten. Andere Erhebungen, etwa auf Basis der Arbeitgeberdaten aus der Verdiensterhebung 2022, sprechen von rund 800.000 Betroffenen.
Kontrollen durch den Zoll – zu wenig Personal für flächendeckende Überwachung
Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überwacht. Im Jahr 2024 leitete sie über 2.700 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. Hinzu kommen viele kleinere Verstöße gegen Dokumentationspflichten. Die FKS führt zwar regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch – etwa in Gastronomie, Bau und Logistik –, doch laut DIW sind effektive Kontrollen wegen Personalmangels kaum flächendeckend möglich.
Typische Betrugsformen: Manipulation, Scheinverträge, unvergütete Zeiten
Die gängigen Strategien zur Mindestlohn-Umgehung sind vielfältig:
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Fehlende oder manipulierte Arbeitszeitaufzeichnungen
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Nicht vergütete Rüst- und Bereitschaftszeiten
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Falsche Einordnung als Praktikant:in oder Scheinselbstständige
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Akkordarbeit mit unerfüllbaren Zeitvorgaben
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Lohnabzüge für angeblich mangelhafte Leistung oder Betriebsmaterial
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Falsche Abrechnungen oder Insolvenzbetrug bei Subunternehmen
In manchen Fällen stimmen Beschäftigte dem Betrug aus Angst vor dem Jobverlust sogar zu – und bestätigen bei Kontrollen wider besseres Wissen, den Mindestlohn zu erhalten.
Besonders gefährdet: Minijobber, Migrant:innen, Frauen und Ältere
Der Mindestlohnbetrug zieht sich laut Zoll durch fast alle Branchen, besonders betroffen sind jedoch das Baugewerbe, die Gastronomie, Gebäudereinigung und die Speditionsbranche. Überdurchschnittlich häufig sind Minijobs und befristete Beschäftigungen betroffen.
Laut DIW gehören folgende Gruppen besonders zur Risikogruppe:
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Frauen
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Beschäftigte mit Migrationshintergrund
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Menschen mit geringer Bildung
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Junge Beschäftigte und Senioren
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Arbeitnehmer:innen in Ostdeutschland
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Angestellte in Kleinbetrieben
Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?
Nicht alle Beschäftigten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen sind:
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Auszubildende
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Selbstständige
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Praktikant:innen unter bestimmten Bedingungen
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Ehrenamtliche
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Teilnehmer:innen an Fördermaßnahmen
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Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
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Menschen im Freiwilligendienst oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Wer hingegen in eine Branche mit Tarif-Mindestlohn einsteigt, hat meist sofort Anspruch auf diesen – unabhängig vom sonstigen Status.
Fazit: Trotz gesetzlicher Vorgaben bleibt der Mindestlohn für viele in Deutschland nur auf dem Papier Realität. Die Kontrollbehörden stoßen an ihre Grenzen, und systematische Umgehungen setzen sich oft unbemerkt fort. Der Ruf nach mehr Personal, schärferen Kontrollen und klaren Rechtsvorgaben wird deshalb immer lauter.