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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zu Amtshaftung bei Rettungsleitstellenfehlern

MoFarrelly (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Iwanow, der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil zur Amtshaftung entschieden, dass bei Fehlern von Rettungsleitstellen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Was halten Sie von dieser Entscheidung?

RA Michael Iwanow: Diese Entscheidung ist aus juristischer Sicht absolut richtig und wichtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar, dass in Fällen wie diesem eine umfassende und sorgfältige Prüfung notwendig ist. Wenn es um Menschenleben geht, darf es keine Unsicherheiten geben. Das Berufungsgericht hat hier einen erheblichen Verfahrensfehler begangen, indem es kein Sachverständigengutachten eingeholt hat, obwohl dies zur Klärung der Notarztindikation erforderlich gewesen wäre.

Interviewer: Worum ging es in dem konkreten Fall?

RA Michael Iwanow: Es ging um die Tragödie eines Kleinkindes, das aufgrund einer vorzeitigen Plazentaablösung bei der Geburt schwer geschädigt wurde und später verstarb. Die Eltern klagten auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil die Rettungsleitstelle nicht rechtzeitig einen Notarzt entsendet hatte. Statt sofort zu handeln, wurden die Notrufe zwischen mehreren Leitstellen hin- und hergeleitet. Diese Verzögerung könnte letztlich lebensentscheidend gewesen sein.

Interviewer: Der BGH hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zurückverwiesen. Warum?

RA Michael Iwanow: Der BGH hat bemängelt, dass das Berufungsgericht die Frage der Notarztindikation ohne fachliche Expertise entschieden hat. Der vom BGH angesprochene Indikationskatalog der Bundesärztekammer dient als Orientierung für Rettungsleitstellen. Das Berufungsgericht hätte aber überprüfen müssen, ob die von den Eltern geschilderten Symptome – nämlich starke Schmerzen während der Schwangerschaft – eine sofortige Notarztentsendung gerechtfertigt hätten. Ohne Sachverständigengutachten war die Entscheidung des Berufungsgerichts unzureichend.

Interviewer: Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für die Praxis der Rettungsleitstellen?

RA Michael Iwanow: Das Urteil sendet ein klares Signal: Fehler bei Notfallentscheidungen müssen gründlich geprüft werden. Rettungsleitstellen können sich nicht mehr so leicht auf interne Richtlinien berufen, wenn diese von den tatsächlichen Umständen abweichen. Zudem stärkt der BGH die Rechte von Geschädigten, indem er klarstellt, dass bei grober Pflichtverletzung die Beweislast umgekehrt werden kann. Das bedeutet, dass die haftende Körperschaft nachweisen muss, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.

Interviewer: Warum ist die Beweislastumkehr so bedeutsam?

RA Michael Iwanow: Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass ein Fehler tatsächlich den Schaden verursacht hat. In diesem Fall jedoch betont der BGH, dass bei grober Amtspflichtverletzung die Körperschaft den Beweis erbringen muss, dass der Fehler nicht ursächlich war. Das ist eine enorme Erleichterung für die Angehörigen, da die Beweisführung in medizinischen Notfällen oft äußerst komplex ist.

Interviewer: Welche Rechte haben die betroffenen Eltern nun?

RA Michael Iwanow: Die Eltern können nun im weiteren Berufungsverfahren ihre Forderungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld erneut prüfen lassen. Durch das BGH-Urteil hat sich ihre Prozesssituation erheblich verbessert. Sollten die Sachverständigen feststellen, dass die sofortige Notarztentsendung medizinisch notwendig gewesen wäre, könnten die Eltern Ansprüche durchsetzen.

Interviewer: Was bedeutet dieses Urteil für andere ähnliche Fälle?

RA Michael Iwanow: Dieses Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall. Es zeigt, dass Rettungsleitstellen haftbar gemacht werden können, wenn sie die Notwendigkeit eines Notarzteinsatzes falsch einschätzen. Zudem stärkt es die Position von Klägern in Fällen, bei denen die Amtshaftung aufgrund von Fehlentscheidungen im Rettungswesen geltend gemacht wird.

Interviewer: Was empfehlen Sie betroffenen Angehörigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben?

RA Michael Iwanow: Betroffene sollten unbedingt fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Besonders in Fällen, in denen es um die Fehlerhaftigkeit von Rettungseinsätzen geht, ist eine sorgfältige Dokumentation aller Ereignisse entscheidend. Zudem sollte geprüft werden, ob die Entscheidung der Rettungsleitstelle im Einklang mit den medizinischen Leitlinien stand.

Interviewer: Herr Iwanow, vielen Dank für Ihre Einschätzung.

RA Michael Iwanow: Gern geschehen. In Fällen wie diesem geht es darum, die Verantwortung im Rettungswesen klar zu regeln und sicherzustellen, dass Fehlentscheidungen Konsequenzen haben.

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