Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat offiziell bestätigt, dass die AF Asset Management AG mit Sitz in Vaduz ihre Tätigkeit als Vermögensverwaltungsgesellschaft eingestellt hat.
Die Gesellschaft hatte am 21. Dezember 2006 die aufsichtsrechtliche Bewilligung erhalten, Vermögensverwaltungsdienstleistungen gemäß Art. 3 des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zu erbringen. Mit Schreiben vom 13. Mai 2025 verzichtete die AF Asset Management AG nun freiwillig auf ihre Bewilligung. Infolgedessen stellte die FMA das Erlöschen der Lizenz gemäß Art. 30 Abs. 1 Buchstabe a VVG fest.
Ab diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen nicht mehr berechtigt, Vermögensverwaltungsleistungen anzubieten oder zu vermitteln. Der Schritt markiert das regulierte Ende der geschäftlichen Tätigkeit der Gesellschaft unter Aufsicht der FMA und bedeutet für bestehende oder potenzielle Kunden, dass keine weiteren Dienstleistungen im Rahmen des VVG erbracht werden dürfen.
Die FMA weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung ordnungsgemäßer Verfahren bei der Beendigung von Finanzdienstleistungen hin – auch ein geordneter Rückzug unterstreicht die Professionalität und Rechtskonformität einer Vermögensverwaltungsgesellschaft.