Im langjährigen Rechtsstreit um den Dünencampingplatz in Prerow hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren juristischen Etappensieg errungen. Das Landgericht Stralsund entschied, dass die Regenbogen AG, Betreiberin des beliebten Campingplatzes an der Ostsee, auch die bislang genutzte angrenzende Waldfläche räumen und an das Land als Eigentümerin herausgeben muss. Damit wird die Position des Landes weiter gestärkt, das die touristisch bedeutsame Fläche künftig selbst verwalten oder neu verpachten will.
Gericht bestätigt Kündigung des Pachtvertrags
Zugleich bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Pachtvertrags durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zum 31. Dezember 2023. Eine entsprechende Klage der Regenbogen AG wurde abgewiesen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es ist jedoch vorläufig vollstreckbar – allerdings nur unter der Bedingung, dass das Land eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 Euro hinterlegt.
Ablösesumme von 19,2 Millionen Euro vorerst abgelehnt
Ein weiterer zentraler Punkt der Auseinandersetzung ist die Forderung der Regenbogen AG nach einer Ablösesumme in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro. Diese wurde vom Gericht in Stralsund vorerst nicht anerkannt. Die Richterin erklärte, dass eine Anspruchsgrundlage derzeit nicht gegeben sei. Sie schloss jedoch nicht aus, dass dem Unternehmen in Zukunft Entschädigungsansprüche zustehen könnten – hierzu müsse zunächst ein unabhängiges Gutachten der Industrie- und Handelskammer eingeholt werden.
Frühere Entscheidung zur Dünenfläche bestätigt Richtung
Das aktuelle Urteil knüpft an eine frühere Entscheidung des Landgerichts Rostock an, das bereits die Räumung der Dünenfläche des Campingplatzes durch die Regenbogen AG angeordnet hatte. Mit dem nun erfolgten Urteil zur Waldfläche kommt das Land seinem Ziel näher, die gesamte Liegenschaft in Prerow wieder in eigener Regie oder durch Neuvergabe zu bewirtschaften.
Regenbogen AG prüft Berufung
Die Regenbogen AG hat weiterhin die Möglichkeit, gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Ob das Unternehmen diesen Schritt gehen wird, ist derzeit offen. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Firma enttäuscht über die Entscheidung, betonte jedoch, weiterhin an einer gütlichen Lösung interessiert zu sein.