Natürlich hat es nicht lange gedauert, bis sich nach dem Versand der fragwürdigen Schreiben der Kanzlei AKHH zahlreiche Anleger und Mitglieder unserer Interessengemeinschaft (IG) bei uns gemeldet haben. Die Reaktionen reichten von Irritation bis Besorgnis. Verständlich, denn wer ohne Vorwarnung ein Schreiben von einer Kanzlei erhält, in dem Webinare und mögliche Ansprüche erwähnt werden, fragt sich zu Recht: Woher haben die meine Daten? Und: Was steckt dahinter?
Werbung erlaubt – aber mit Regeln
Zunächst sei gesagt: Ja, auch Rechtsanwälte dürfen grundsätzlich um Mandate werben. Sie unterliegen dabei aber anderen rechtlichen und ethischen Maßstäben als etwa wir von diebewertung.de, die wir rein journalistisch und investigativ tätig sind – ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.
Wir selbst dürfen nach deutschem Recht keine Rechtsberatung anbieten – und das ist auch gut so. Unsere Rolle endet dort, wo es um juristische Einschätzungen geht. Sobald wir aber eine IG gründen, ziehen wir erfahrene Anwältinnen und Anwälte hinzu, an die sich betroffene Anleger für eine fundierte Ersteinschätzung wenden können – selbstverständlich kostenlos. Unsere Empfehlung basiert dabei ausschließlich auf Expertise und Erfahrung, nicht auf Vergütung. Für uns ist ganz klar: Wir wollen kein Geld dafür – und nehmen auch keins.
Das Schreiben der Kanzlei AKHH – viele offene Fragen
Zurück zum eigentlichen Thema: Die Schreiben der Kanzlei AKHH, die einige DEGAG-Anleger kürzlich erhalten haben, haben wir zum Anlass genommen, eine umfangreiche Presseanfrage zu stellen. Uns interessierte insbesondere: Wie kommt die Kanzlei an die personenbezogenen Daten der Anleger? Schließlich ist uns nicht bekannt, dass bislang ein Insolvenzverfahren im DEGAG-Komplex offiziell eröffnet worden ist – zumindest war das unser Wissensstand zum Zeitpunkt der Anfrage.
Unsere Presseanfrage an AKHH – und die Antwort
Wir haben fünf klare Fragen zur Herkunft, Rechtsgrundlage und Nutzung der Daten gestellt. Die Antwort der Kanzlei kam prompt – jedoch leider nicht vollständig. Zwar beruft sich die Kanzlei auf das vorläufige Insolvenzverfahren vom 10.02.2025 (Amtsgericht Hameln) und zitiert Gerichtsurteile, die ihr Vorgehen stützen sollen. Doch konkrete Angaben zu den genauen Datenquellen (Aktenzeichen, Einsichtszeitpunkt, verwendete Datenarten) blieb man uns schuldig.
Wir haben nachgehakt – bisher ohne Antwort. Deshalb haben wir nun die Rechtsanwaltskammer um eine Einschätzung gebeten.
Unser Anspruch: Aufklären, nicht abkassieren
In eigener Sache möchten wir anmerken: Auch wir kontaktieren hin und wieder Anleger direkt – immer mit dem Ziel, aufzuklären. Wenn Sie wissen möchten, woher wir Ihre Adresse haben, fragen Sie gerne nach. Die ehrliche Antwort lautet meistens: Sie kam anonym zu uns – oft über nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adressen. Das ist rechtlich natürlich ein heikles Thema, weshalb wir jede solche Aktion vorab mit Fachanwälten abstimmen. Unsere Plattform soll helfen, nicht verwirren. Und wir wollen Anleger sensibilisieren, nicht verunsichern.
Fazit: Ob ein Schreiben wie das der Kanzlei AKHH zur Aufklärung beiträgt oder eher neue Fragen aufwirft, bleibt Ansichtssache. Wir bleiben dran – journalistisch, unabhängig und hartnäckig.