Thema: Aufhebung einer Verurteilung wegen Mordes wegen Besorgnis der Befangenheit
Redaktion: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben, bei dem ein junger Angeklagter zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt worden war. Der Grund: Ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin war zu Unrecht abgelehnt worden. Wie bewerten Sie diesen Schritt?
Blazek: Der Beschluss ist ein echter Paukenschlag. Dass ein Mordurteil vollständig aufgehoben wird, kommt nicht häufig vor – schon gar nicht wegen der Besorgnis der Befangenheit. Der BGH setzt hier klare Maßstäbe für die richterliche Neutralität und die Grenzen des Kontakts mit der Staatsanwaltschaft. Das Urteil zeigt: Selbst ein gut gemeinter Austausch kann fatale Folgen haben, wenn er nicht transparent läuft.
Redaktion: Der Vorwurf war, dass sich die Vorsitzende per E-Mail mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zum juristischen und tatsächlichen Kern des Falls ausgetauscht hat. Warum ist das so problematisch?
Blazek: Weil es dabei nicht um rein organisatorische Dinge ging – sondern um die rechtliche Bewertung des Kerngeschehens, also um die Frage: Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge? Das ist der entscheidende Punkt des gesamten Prozesses. Und wenn eine Richterin darüber im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft diskutiert, ohne die Verteidigung auch nur zu informieren, entsteht ganz klar der Eindruck: Da ist bereits etwas abgestimmt. Auch wenn die Richterin selbst überzeugt ist, neutral zu bleiben – für einen Angeklagten sieht das nicht mehr unvoreingenommen aus.
Redaktion: Hätte das Gericht den Fehler vermeiden können?
Blazek: Absolut. Es wäre ein Leichtes gewesen, die E-Mail-Kommunikation offen in die Hauptakte zu nehmen oder sie in der Verhandlung offen anzusprechen. Stattdessen landeten die Nachrichten in einem Sonderheft, von dem nicht einmal alle Richter Kenntnis hatten. Das ist für ein Strafverfahren dieser Schwere und Brisanz schlicht inakzeptabel.
Redaktion: Der BGH hebt hervor, dass ein Richter auch nicht „zu neutral“ wirken darf, also nicht in vorauseilender Strenge, um sich unverdächtig zu machen. Ist das ein neues Verständnis von richterlicher Unparteilichkeit?
Blazek: Nicht neu, aber in dieser Deutlichkeit selten formuliert. Der BGH sagt klar: Unparteilichkeit heißt nicht, sich besonders „streng“ zu verhalten, um einen Anschein zu vermeiden – sondern sachlich und transparent mit allen Beteiligten umzugehen. Jede Einseitigkeit, ob milde oder hart, verletzt das Gebot der Neutralität.
Redaktion: Was bedeutet dieser Beschluss für andere Verfahren?
Blazek: Er ist ein Weckruf. Gerade in Verfahren mit hoher medialer und emotionaler Aufmerksamkeit müssen Richter und Staatsanwälte noch genauer darauf achten, wie und wann sie kommunizieren – und mit wem. Alles, was nicht offengelegt wird, kann als Mauschelei wahrgenommen werden. In Zeiten digitaler Kommunikation ist das eine echte Herausforderung.
Redaktion: Was passiert nun im konkreten Fall?
Blazek: Der Fall muss komplett neu verhandelt werden – von einer anderen Jugendkammer. Das heißt: neue Beweisaufnahme, neue Zeugenvernehmungen, neue Bewertung. Für den Angeklagten ist das eine zweite Chance, aber natürlich auch eine psychische Belastung. Und für die Justiz bedeutet es einen enormen Mehraufwand.
Redaktion: Vielen Dank für die Einordnung.
Blazek: Sehr gern.