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German Pellets: Ex-Geschäftsführer im Betrugsprozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

SNCR_GROUP (CC0), Pixabay

m Strafverfahren zur spektakulären Pleite des Holzverarbeitungsunternehmens German Pellets GmbH, bei dem tausende Privatanleger bundesweit ihr Geld verloren haben, ist der ehemalige Geschäftsführer vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Entscheidung fiel nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, einer Teilgeständnisvereinbarung und einer prozessökonomischen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Geständnis im Gegenzug zur Rücknahme zahlreicher Anklagepunkte

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Geschäftsführer ursprünglich eine Vielzahl an Straftaten vorgeworfen – darunter Betrug in mehreren Fällen, Insolvenzverschleppung, Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Im Verlauf des Verfahrens nahm die Anklagebehörde jedoch einen Großteil der Tatvorwürfe zurück. Im Gegenzug legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab und räumte insbesondere ein, die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens über einen längeren Zeitraum bewusst verschleiert zu haben. Zudem gab er zu, trotz drohender Insolvenz weiterhin Kapital bei Anlegern eingesammelt und dabei unvollständige oder irreführende Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens gemacht zu haben.

Das Landgericht folgte dieser Einlassung im Rahmen einer sogenannten Verständigung (§ 257c StPO) und bewertete die verbliebenen Straftatbestände – insbesondere die vorsätzliche Insolvenzverschleppung und mehrfachen Betrug – als ausreichend schwerwiegend, aber im Lichte des Geständnisses und der Verfahrensdauer als noch bewährungsfähig.

Tragweite des Falls: Tausende Anleger betroffen, Millionenverluste

Die Insolvenz der German Pellets GmbH im Jahr 2016 hatte breite mediale Aufmerksamkeit erregt. Das Unternehmen war zeitweise einer der größten Produzenten von Holzpellets in Europa und warb mit einer nachhaltigen, klimaschonenden Energiezukunft. Rund 15.000 Anleger investierten über Anleihen und Nachrangdarlehen hohe Summen – vielfach aus Altersvorsorgegründen. Als das Unternehmen Insolvenz anmeldete, wurde deutlich, dass ein Großteil der Mittel bereits zuvor für laufende Verluste, Tilgung älterer Schulden und interne Quersubventionierung verwendet worden war. Die Gesamtschäden belaufen sich Schätzungen zufolge auf über 250 Millionen Euro.

Viele der Betroffenen – darunter Kleinanleger, Rentner und Stiftungen – konnten bislang nur geringe Quoten im Insolvenzverfahren zurückerhalten. Zahlreiche Anleger fühlen sich bis heute getäuscht und allein gelassen, sowohl vom Unternehmen als auch von den damals beteiligten Vertriebspartnern, Banken und Wirtschaftsprüfern.

Strafmilderung trotz hoher Schadenssumme – Gericht begründet Entscheidung

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Entscheidung zugunsten einer Bewährungsstrafe keine Bagatellisierung der Folgen für die geschädigten Anleger darstelle. Ausschlaggebend seien vielmehr das Geständnis, die dauerhafte berufliche und gesellschaftliche Entwurzelung des Angeklagten, sein Verzicht auf Rechtsmittel, die lange Verfahrensdauer und die Ersparnis für die Justiz gewesen.

Zugleich äußerten die Richter Kritik am System mangelnder Transparenz auf dem grauen Kapitalmarkt und warnten vor strukturellen Risiken im Zusammenhang mit unternehmerischen Direktinvestments ohne ausreichende Kontrolle. „Kapitalanlagebetrug funktioniert fast immer auf der Basis von Vertrauen – oft blindem Vertrauen. Dieses wurde hier massiv missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsverkündung.

Konsequenzen für Anleger? Zivilrechtliche Aufarbeitung geht weiter

Trotz des Strafurteils bleiben viele Anleger auf ihren Verlusten sitzen. Zwar wurde die strafrechtliche Verantwortung nun festgestellt, doch zivilrechtliche Regressansprüche gegen Verantwortliche – darunter auch Berater, Wirtschaftsprüfer und Vertriebsfirmen – sind weiterhin Gegenstand laufender Verfahren.

Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht empfehlen geschädigten Anlegern, mögliche Verjährungsfristen sorgfältig zu prüfen und alle verfügbaren Dokumente und Beratungsprotokolle aufzubewahren. In einzelnen Fällen könnten Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospektfehlern durchsetzbar sein – auch gegen Dritte wie Banken oder Vermittler.

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