Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. April 2025 eine formelle Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate Aktiengesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
Anlass für die Prüfung sind konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Diese ergeben sich insbesondere aus dem vom Konzernabschlussprüfer erteilten Versagungsvermerk. Im Fokus der Prüfung stehen unter anderem die Bilanzierung des Anlagevermögens, der Vorräte, latenter Steuern sowie der damit verbundenen Positionen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Die BaFin stützt ihr Vorgehen auf § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), wonach bei konkreten Anhaltspunkten für fehlerhafte Rechnungslegung eine anlassbezogene Prüfung erfolgen muss. Die Durchführung dieser Prüfungen obliegt in der Regel eigenen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der BaFin.
Im Sinne einer transparenten Bilanzkontrolle hat die BaFin die Einleitung der Prüfung öffentlich bekannt gemacht, wie es § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG vorsieht. Grundlage hierfür ist auch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das der BaFin seit Januar 2022 eine frühzeitigere und offenere Kommunikation ihrer Prüfmaßnahmen erlaubt.
Wichtig: Die Bekanntmachung der Prüfungsanordnung ist rein informatorisch und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob tatsächlich Bilanzierungsfehler vorliegen oder in Zukunft festgestellt werden.
Die BaFin wird nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis veröffentlichen – unabhängig davon, ob sie Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.