Die neue Generation intelligenter Brillen sorgt zunehmend für datenschutzrechtliche Bedenken. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, warnt vor dem Einsatz sogenannter Smart Glasses, mit denen unbemerkt Fotos und Videos aufgenommen werden können. Nach ihrer Einschätzung besteht dringender Handlungsbedarf – insbesondere an öffentlichen Orten wie Stränden, in Schwimmbädern oder Saunen.
Smart Glasses unterscheiden sich äußerlich kaum von herkömmlichen Sonnen- oder Sehbrillen. Je nach Modell verfügen sie jedoch über integrierte Kameras, Mikrofone und Funktionen künstlicher Intelligenz. Nutzer können damit Fotos aufnehmen, Videos aufzeichnen, Sprache übersetzen oder Inhalte direkt über die Brille abrufen. Gerade weil die Geräte unauffällig wirken, befürchten Datenschützer einen zunehmenden Missbrauch.
Nach geltendem Recht dürfen Personen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden, wenn sie dadurch identifizierbar sind und keine Einwilligung erteilt haben. Zwar verfügen viele Smart Glasses über eine kleine Kontrollleuchte, die laufende Aufnahmen anzeigen soll. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten reicht dies jedoch nicht aus, um Aufnahmen automatisch rechtmäßig zu machen. Insbesondere das spätere Veröffentlichen oder Hochladen der Aufnahmen könne erhebliche datenschutzrechtliche Probleme nach sich ziehen.
Noch eindeutiger ist die Rechtslage bei Tonaufnahmen. Das heimliche Mitschneiden nicht öffentlich gesprochener Gespräche kann nach § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Datenschützer weisen deshalb darauf hin, dass Audioaufnahmen einen besonders hohen rechtlichen Schutz genießen.
Ob das Filmen mit Smart Glasses erlaubt ist, lässt sich derzeit jedoch nicht pauschal beantworten. Nach Angaben des Landeskriminalamts kommt es stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Entscheidend sind unter anderem der Aufnahmeort, der Zweck der Aufnahme, die Erkennbarkeit der betroffenen Personen sowie die spätere Verwendung des Bild- oder Videomaterials.
Obwohl bislang kaum offizielle Beschwerden vorliegen, gehen Experten von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Betroffene bemerkten häufig gar nicht, dass sie gefilmt werden. Besonders in sozialen Netzwerken tauchen inzwischen immer mehr Videos auf, die offensichtlich mit Smart Glasses aufgenommen wurden. Gleichzeitig teilten mehrere Küstenorte sowie die DLRG mit, dass ihnen bislang keine konkreten Vorfälle bekannt geworden seien.
Vor diesem Hintergrund fordert Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte klare gesetzliche Regelungen – möglichst auf europäischer Ebene. Aus ihrer Sicht sollten Smart Glasses an sensiblen Orten wie Stränden, Saunen oder überall dort, wo Menschen ein besonderes Schutzbedürfnis ihrer Privatsphäre haben, grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur sieht derzeit allerdings keinen Anlass für ein generelles Verbot und beobachtet die weitere Entwicklung des Marktes.