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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bei der PHG Premier Healthcare Germany GmbH
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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bei der PHG Premier Healthcare Germany GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 290/24
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht

Hamburg, 8. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PHG Premier Healthcare Germany GmbH, ansässig in der Arndtstraße 16, 22085 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg den am 30. September 2024 von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 8. April 2025 mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113421 eingetragen und wurde gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Michael Gijsbertus Meurs.

Die Schuldnerin war im Bereich der Vermittlung von Patienten für medizinische Behandlungen im In- und Ausland tätig.

Da das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, sah das Gericht von einer Verfahrenseröffnung ab. Infolgedessen wurden auch die am 5. November 2024 zum Schutz des Schuldnervermögens angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit gleichem Datum aufgehoben.

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 8. April 2025

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