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Mecklenburg-Vorpommern plant neues Gesetz zur Bürgerbeteiligung an Windparks – Einnahmen und Akzeptanz im Fokus

ZuuFotor (CC0), Pixabay

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden künftig stärker am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen – sowohl finanziell als auch in der Entscheidungsstruktur. Im heutigen Kabinett wird dazu ein Entwurf für ein neues Bürger- und Beteiligungsgesetz beraten. Das Ziel: Mehr Akzeptanz vor Ort für Windkraftprojekte schaffen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Vorteile der Energiewende direkt an die Menschen in den betroffenen Regionen weitergeben.

Standardmodell mit garantierten Zahlungen

Kern des Gesetzentwurfs ist ein sogenanntes Standardmodell, das eine direkte finanzielle Beteiligung von Anwohnern und Kommunen vorsieht. Betreiber von Windparks sollen demnach pro eingespeister Kilowattstunde Windstrom jeweils 0,3 Cent an die Bürgerinnen und Bürger und weitere 0,3 Cent an die jeweilige Standortgemeinde zahlen. Auf diese Weise könnten – je nach Größe des Windparks – jährlich mehrere zehntausend Euro in die kommunalen Haushalte und privaten Geldbeutel fließen.

Die Einnahmen für Gemeinden könnten beispielsweise in Infrastruktur, Bildungsangebote oder Freizeitprojekte vor Ort investiert werden, während Privatpersonen in Form von Direktzahlungen oder Strompreisrabatten profitieren sollen. Auch eine Auszahlung über regionale Genossenschaften ist denkbar.

Rabatte beim Strompreis in der Diskussion

Neben der festen Abgabe je Kilowattstunde sind auch vergünstigte Stromtarife für Anwohner Gegenstand der Debatte. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber alternative Beteiligungsformen anbieten können – etwa durch Sonderkonditionen beim Strombezug für Haushalte im Umkreis der Windanlagen. Diese Option soll zusätzliche Flexibilität schaffen, damit die Beteiligung individuell und praktisch für die Menschen gestaltet werden kann.

Sondertopf bei fehlender Einigung

Kommt es zwischen Betreiber, Gemeinde und Anwohnern nicht zu einer Einigung über die Form der Beteiligung, greift eine Art „Auffanglösung“: Der Betreiber wird in diesem Fall verpflichtet, in einen Sonderfonds einzuzahlen. Aus diesem Fonds sollen gezielt Maßnahmen finanziert werden, die zur Stärkung der regionalen Akzeptanz für Erneuerbare Energien beitragen – etwa durch Informationskampagnen, Umweltbildungsprojekte, Forschungskooperationen oder regionale Entwicklungsförderung.

Hintergrund: Akzeptanz stärken, Energiewende beschleunigen

Der Gesetzesvorschlag kommt vor dem Hintergrund wachsender Widerstände in Teilen der Bevölkerung gegen den Ausbau von Windkraftanlagen. Trotz des breiten gesellschaftlichen Konsenses über die Notwendigkeit der Energiewende gibt es vielerorts Bedenken wegen Landschaftsbild, Lärm, Artenschutz oder Beteiligungsstrukturen. Durch das geplante Gesetz will die rot-rote Landesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass wirtschaftliche Profite allein bei Projektentwicklern oder Konzernen verbleiben – während Gemeinden nur die Belastungen tragen.

Ausblick: Gesetz noch in der Abstimmung

Nach der heutigen Kabinettsberatung soll der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Ziel ist es, das Beteiligungsmodell zügig gesetzlich zu verankern – idealerweise noch im laufenden Jahr. Vertreter aus Kommunen, Bürgerinitiativen und Energiebranche begleiten den Prozess überwiegend positiv, mahnen jedoch eine faire, transparente und unbürokratische Umsetzung an.

Fazit aus Anlegersicht

Das geplante Bürger- und Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern könnte richtungsweisend für andere Bundesländer werden. Für Investoren im Bereich Windenergie bedeutet es jedoch auch neue Rahmenbedingungen: Die Projektkalkulation muss künftig Beteiligungszahlungen oder günstigere Strompreise einkalkulieren, was die Marge verändern könnte. Auf der anderen Seite bietet ein solches Modell die Chance, Projekte mit höherer sozialer Akzeptanz umzusetzen und damit Genehmigungsverfahren zu beschleunigen – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil.

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