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Peres Projects GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht stoppt Vollstreckungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3607 IN 1408/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Februar 2025 um 16:13 Uhr einen weitreichenden Beschluss gefasst: Die renommierte Berliner Peres Projects GmbH, geführt von Geschäftsführer Javier Sebastian Peres-Suardiaz, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Diese Entscheidung soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren weiter verschlechtert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu erhalten und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Strenge Einschränkungen für das Unternehmen

Mit sofortiger Wirkung hat das Gericht einschneidende Maßnahmen angeordnet:

  • Sämtliche Zwangsvollstreckungen gegen die Peres Projects GmbH werden gestoppt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
  • Geschäftliche Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig, insbesondere das Einziehen offener Forderungen.
  • Die Kontrolle über Bankguthaben und andere finanzielle Mittel geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
  • Drittschuldner, also Geschäftspartner der Peres Projects GmbH, dürfen ausstehende Beträge nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern sind verpflichtet, ihre Leistungen direkt an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
  • Ermittlungs- und Kontrollrechte wurden erweitert: Der Insolvenzverwalter hat uneingeschränkten Zugang zu Geschäftsräumen, Buchhaltungsunterlagen und sonstigen relevanten Dokumenten. Er ist zudem berechtigt, Auskünfte von Banken, Behörden und Versicherungen einzuholen sowie Grundbucheinträge zu prüfen.

Blick in die Zukunft – Fortführung oder Abwicklung?

Die nächsten Schritte sind entscheidend für den Fortbestand der Peres Projects GmbH. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine endgültige Abwicklung droht. Sowohl das Unternehmen als auch seine Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Die Berliner Kunstszene blickt gespannt auf die Entwicklungen rund um Peres Projects, eine international bekannte Galerie, die in den letzten Jahren große Erfolge feierte. Ob dieser wirtschaftliche Einschnitt das endgültige Aus bedeutet oder einen Neuanfang ermöglicht, bleibt abzuwarten.

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