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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 223/25
Amtsgericht München, 28.01.2025

Das Amtsgericht München hat am 28. Januar 2025 um 14:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG, Leopoldstraße 254, 80807 München, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unternehmensdetails

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 92666 eingetragen. Sie wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die RADIO NEXT GENERATION Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführer ist Herr Konrad Schwingenstein.

Die Schuldnerin wird von der Kanzlei ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karlstraße 23, 80333 München, rechtlich vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Wurzerstraße 17, 80539 München, bestellt.

  • Telefon: +49 (89) 244196-95
  • Telefax: +49 (89) 244196-97

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  3. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Die Anordnung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO).
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Weitere Hinweise

Der vollständige Beschluss sowie alle weiteren Entscheidungen können unter Angabe des Aktenzeichens in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die finanzielle und operative Lage der RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft. Dieser wird feststellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob es Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens gibt.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die Zukunft des Unternehmens.

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