Das Amtsgericht Erfurt hat am 15. Januar 2025 um 13:22 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der CL Software GmbH, Sitz Spielbergtor 19b, 99096 Erfurt, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 171 IN 9/25.
Die CL Software GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 515047, wird durch den Geschäftsführer Lars Weickert vertreten. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst, vertreten durch die Verfahrensbevollmächtigten RKGB Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Anger 55/56, 99084 Erfurt, bestellt. Mit dieser Bestellung übernimmt Dr. Nawroth die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Gesellschaft zu verhindern.
Das Gericht hat entschieden, dass Verfügungen der CL Software GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Diese Regelung schließt auch die Einziehung von Außenständen ein. Ziel ist es, die verbleibenden Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen und eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Darüber hinaus hat das Gericht eine umfassende Rechtsbehelfsbelehrung erlassen, die es den Beteiligten ermöglicht, gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Hierbei gelten die Vorgaben der Insolvenzordnung (§ 9 InsO) zur öffentlichen Bekanntmachung und den Fristbeginn.
Die nächsten Schritte im Verfahren umfassen die Prüfung der finanziellen und operativen Lage der CL Software GmbH. Der vorläufige Sachwalter wird untersuchen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, bevor über eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Kontakt zum vorläufigen Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Anger 55/56
99084 Erfurt
Telefon: 0361 78927930
Telefax: 0361 78927934
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Erfurt die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Verfahrens gelegt. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu wahren und die weitere Vorgehensweise der CL Software GmbH zu klären.
Erfurt, 15. Januar 2025