Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Signal Kfz-Gutachten GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Insolvenzverfahren der Signal Kfz-Gutachten GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

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Westfrisco (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 6443/23

Berlin, 25. Mai 2024 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Signal Kfz-Gutachten GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Beschluss gefasst, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Die Signal Kfz-Gutachten GmbH, ehemals ansässig in der Bergstraße 30, 12169 Berlin, und nunmehr in der Kaiser-Friedrich-Straße 65, 10627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Patryk Sieminski, hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Schuldnerin ist im Bereich Autovermietung, Personentransport, Transportdienstleistungen sowie An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig.

Wesentliche Punkte des Beschlusses:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, es sei denn, es sind unbewegliche Gegenstände betroffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Sicherung des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Prüfung der Verfahrenskosten: Er hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Ermächtigungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zahlungsverbot für Drittschuldner: Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zustellungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Zugang und Einsichtnahme: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Hinweis: Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ergänzende Informationen:

Firma: Signal Kfz-Gutachten GmbH
Adresse: Kaiser-Friedrich-Straße 65, 10627 Berlin
Geschäftsführer: Patryk Sieminski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 208274

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.05.2024

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