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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Best of Green & Common Good R DE000A3E3YJ2

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Goumbik (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 30. November 2023

Best of Green & Common Good

Tätigkeitsbericht Best of Green & Common Good

Tätigkeitsbericht Best of Green & Common Good für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Der Best of Green & Common Good strebt ein moderates Kapitalwachstum durch Investitionen in ausgewählte Einzeltitel an.

Der Mischfonds investiert auf Einzeltitelbasis insbesondere in Wertpapiere, deren Emittenten auf Basis ökologischer und sozialer Kriterien eingestuft wurden. Wobei das Fondsmanagement bestrebt ist, als gemeinsamen Anspruch der wirtschaftlichen Tätigkeiten das Kriterium des Gemeinwohls heranzuziehen. Das Gemeinwohl verfolgt hierbei den Anspruch im Kontext diverser Branchen, die Nutzung von Ressourcen und Gütern so auszugestalten, dass aus dieser ein Vorteil für alle, d.h. der Umwelt, den Menschen, Tieren und Pflanzen, erlangt wird. Dabei berücksichtigt der Fonds unter anderem auch Kriterien wie etwa die Marktkapitalisierung, historische Performance sowie potenzielle Risiken. Daneben können auch besondere Gelegenheiten, wie etwa IPOs (Börsengänge) und Kapitalerhöhungen zur Investition genutzt werden. Unter anderem ist eine Investition in Zertifikate möglich.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Portfoliostruktur per 30.11.2023*

*Die Differenzen im Vergleich zur Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht betreffen eine abweichende Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den oben aufgeführten Produktarten.

Risikoanalyse

Marktpreisrisiko:

Marktpreisrisiken resultieren aus den Kursbewegungen der gehaltenen Finanzinstrumente. Die Kurs- oder Marktpreisentwicklung hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.

Adressenausfallrisiko Zielfonds:

Der Fonds legt einen Teil seines Vermögens /​ sein Vermögen in Zielfonds an, welche ihrerseits in Anleihen investieren. Dadurch ist der Fonds mittelbar von dem Risiko betroffen, dass es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen der im Bestand der Zielfonds befindlichen Anleihen kommen kann. In dessen Folge kann es bei den Anleihen zu Kursverlusten kommen. Das Adressenausfallrisiko soll durch die diversifizierte Anlage in einen /​ mehrere Zielfonds reduziert werden.

Zinsänderungsrisiko Zielfonds:

Das Sondervermögen ist Zinsänderungsrisiken über Zielfonds-Investments in Rentenpapiere ausgesetzt. Sofern die Zielfonds in festverzinsliche Wertpapiere investieren könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Liquiditätsrisiken Aktien:

Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Liquiditätsrisiko Zielfonds:

Der Fonds investiert einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.

Währungsrisiko:

Die Finanzinstrumente können in einer anderen Währung als der Währung des Sondervermögens angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Wertentwicklung

Die Wertentwicklung (BVI-Methode) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -9,68%.

Veräußerungsergebnis

Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Für die realisierten Verluste sind im Wesentlichen Verluste aus Aktien ursächlich.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Das Portfoliomanagement ist an die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH, Hamburg ausgelagert. Die Verwaltungsgesellschaft und der Portfoliomanager gehören der Signal Iduna Gruppe an.

Fondsberater ist die MehrWert Asset Management GmbH, Bamberg.

Der Fonds wurde per 01.12.2022 neu aufgelegt.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse hat es nicht gegeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 5.569.453,26 100,44
1. Aktien 3.815.206,19 68,81
2. Investmentanteile 925.930,24 16,70
3. Bankguthaben 823.870,47 14,86
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.446,36 0,08
II. Verbindlichkeiten -24.513,42 -0,44
1. Sonstige Verbindlichkeiten -24.513,42 -0,44
III. Fondsvermögen EUR 5.544.939,84 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 3.695.537,69 66,65
Aktien EUR 3.695.537,69 66,65
AU000000AEF4 Australian Ethical Inv. Registered Shares o.N. STK 21.545 34.545 13.000 AUD 4,8500 63.040,78 1,14
CA09950M3003 Boralex STK 3.612 3.612 0 CAD 30,2400 73.235,36 1,32
CA1363751027 Canadian National Railway Co. STK 647 647 0 CAD 155,5300 67.469,85 1,22
CH0108503795 Meyer Burger Technology AG STK 97.500 197.500 100.000 CHF 0,2068 20.997,66 0,38
CH0012549785 Sonova Holding AG STK 395 395 0 CHF 251,8000 103.578,23 1,87
DK0010219070 Rockwool A/​ S Navne-Aktier A DK 10 STK 288 301 13 DKK 1.826,0000 70.532,66 1,27
FR0010220475 Alstom STK 4.507 4.856 349 EUR 11,4950 51.807,97 0,93
NL0010273215 ASML Holding N.V. STK 125 125 0 EUR 629,2000 78.650,00 1,42
LT0000127466 Auga Group AB Registered Shares EO 0,29 STK 145.596 175.596 30.000 EUR 0,3150 45.862,74 0,83
LU1704650164 BEFESA S.A. STK 2.855 3.172 317 EUR 31,6000 90.218,00 1,63
DE0005313704 Carl-Zeiss Meditec STK 770 770 0 EUR 83,9800 64.664,60 1,17
ES0127797019 EDP Renováveis STK 5.000 5.850 850 EUR 16,3450 81.725,00 1,47
DE0006095003 ENCAVIS AG STK 6.000 6.000 0 EUR 13,3150 79.890,00 1,44
DE0005785604 Fresenius STK 2.050 2.050 0 EUR 28,5700 58.568,50 1,06
ES0105079000 Grenergy Renovables S.A. STK 3.285 3.902 617 EUR 29,0400 95.396,40 1,72
DE0005759807 init innova.in traffic sys. AG STK 3.309 3.615 306 EUR 32,3000 106.880,70 1,93
DE0007448508 IVU Traffic Technologies STK 3.145 3.145 0 EUR 15,3800 48.370,10 0,87
FI0009010854 Lassila & Tikanoja Oyj Registered Shares EO -,50 STK 7.802 8.712 910 EUR 9,5500 74.509,10 1,34
DE000SHL1006 Siemens Healthineers AG STK 2.100 2.222 122 EUR 52,4200 110.082,00 1,99
DE000A0DJ6J9 SMA Solar Technology AG STK 570 570 0 EUR 55,0500 31.378,50 0,57
ES0165386014 Solaria Energia Y Medio Ambiente STK 6.086 6.807 721 EUR 16,8300 102.427,38 1,85
NL0000226223 STMicroelectronics N.V. STK 1.500 1.500 0 EUR 43,0350 64.552,50 1,16
AT0000746409 Verbund AG STK 1.227 1.317 90 EUR 84,7000 103.926,90 1,87
DE0007667107 Vossloh STK 2.242 2.242 0 EUR 39,9500 89.567,90 1,62
GB00BNNTLN49 Pennon Group PLC Registered Shares New LS-,6105 STK 8.376 9.045 669 GBP 7,3050 70.789,24 1,28
GB00BNR4T868 Renewi PLC Registered Shares LS 1, STK 10.125 15.210 5.085 GBP 6,0200 70.518,31 1,27
JP3197600004 Ono Pharmaceutical STK 3.540 3.540 0 JPY 2.692,0000 58.908,82 1,06
JP3409800004 Sumitomo Forestry STK 2.000 2.000 0 JPY 3.789,0000 46.844,29 0,84
NO0012470089 Tomra Systems ASA STK 7.540 10.140 2.600 NOK 103,5000 66.670,37 1,20
NZMELE0002S7 Meridian Energy Ltd. Registered Shares o.N. STK 23.580 23.580 0 NZD 5,1300 67.853,26 1,22
SE0000862997 BillerudKorsnäs AB STK 7.280 7.280 0 SEK 102,4000 65.589,05 1,18
SE0000112724 Svenska Cellulosa STK 7.069 7.290 221 SEK 159,4000 99.139,40 1,79
US0010551028 Aflac STK 864 1.264 400 USD 81,6300 64.262,71 1,16
US0304201033 American Water Works STK 714 714 0 USD 131,2200 85.367,73 1,54
CA1366351098 Canadian Solar Inc. STK 3.938 3.938 0 USD 20,9100 75.028,32 1,35
US14448C1045 Carrier Global Corp. Registered Shares DL -,01 STK 1.500 1.500 0 USD 52,2100 71.357,63 1,29
US0367521038 Elevance Health Inc. Registered Shares DL -,01 STK 172 172 0 USD 465,3600 72.931,13 1,32
US3364331070 First Solar Inc. STK 524 569 45 USD 155,4300 74.209,86 1,34
US36266G1076 GE Healthcare Technologies Inc Registered Shares o.N. STK 1.100 1.100 0 USD 67,7100 67.864,24 1,22
US4448591028 Humana Inc. STK 141 141 0 USD 482,4100 61.977,05 1,12
US4581401001 Intel Corp. STK 2.850 2.850 0 USD 44,9400 116.700,68 2,10
US5186132032 Laureate Education Inc. Registered Shares Cl.A DL-,004 STK 3.500 3.500 0 USD 13,1200 41.840,55 0,75
US5951121038 Micron Technology STK 955 955 0 USD 76,6900 66.732,53 1,20
US60855R1005 Molina Healthcare Inc. STK 199 199 0 USD 350,8200 63.611,10 1,15
US6951561090 Packaging Corp. of America STK 435 535 100 USD 161,8500 64.150,11 1,16
US71363P1066 Perdoceo Education Corp. STK 4.601 5.430 829 USD 17,4400 73.112,93 1,32
US8068821060 Schnitzer Steel Industries STK 2.800 3.122 322 USD 25,3900 64.776,31 1,17
US86333M1080 Stride Inc. Registered Shares DL -,0001 STK 1.275 1.275 0 USD 59,8200 69.494,76 1,25
US8636671013 Stryker STK 324 324 0 USD 294,3700 86.902,85 1,57
US94106L1098 Waste Management STK 449 449 0 USD 169,7400 69.442,61 1,25
US9427491025 Watts Water Technologies STK 470 470 0 USD 191,7800 82.129,02 1,48
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 119.668,50 2,16
Aktien EUR 119.668,50 2,16
DE0005760029 ABO Wind AG STK 1.572 1.572 0 EUR 42,8000 67.281,60 1,21
DE0005570808 UmweltBank AG STK 6.665 7.211 546 EUR 7,8600 52.386,90 0,94
Investmentanteile EUR 925.930,24 16,70
KVG – eigene Investmentanteile EUR 925.930,24 16,70
DE000A1H44S3 IIV Mikrofinanzfonds Inhaber-Anteile I ANT 934 934 0 EUR 991,3600 925.930,24 16,70
Summe Wertpapiervermögen EUR 4.741.136,43 85,50
Bankguthaben EUR 823.870,47 14,86
EUR – Guthaben bei: EUR 771.315,17 13,91
Bank: UniCredit Bank AG EUR 305.678,24 305.678,24 5,51
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 465.636,93 465.636,93 8,40
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 15.525,04 0,28
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG DKK 7.272,65 975,42 0,02
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG NOK 167.663,82 14.323,87 0,26
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG SEK 2.565,83 225,75 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 37.030,26 0,67
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG AUD 11.601,53 6.999,20 0,13
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CAD 548,92 368,04 0,01
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CHF 14.380,96 14.976,27 0,27
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG GBP 11.179,04 12.933,46 0,23
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG JPY 94.301,00 582,93 0,01
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG NZD 380,73 213,56 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG USD 1.050,09 956,80 0,02
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 4.446,36 0,08
Dividendenansprüche EUR 2.647,29 2.647,29 0,05
Zinsansprüche EUR 1.799,07 1.799,07 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -24.513,42 -0,44
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -24.513,42 -24.513,42 -0,44
Fondsvermögen EUR 5.544.939,84 100,00
Anteilwert Best of Green & Common Good R EUR 90,32
Umlaufende Anteile Best of Green & Common Good R STK 61.394,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,657550 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,864350 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,455950 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen (JPY) 161,770000 = 1 Euro (EUR)
Kanadischer Dollar (CAD) 1,491450 = 1 Euro (EUR)
Neuseeland-Dollar (NZD) 1,782750 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,705200 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,365800 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,960250 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,097500 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
NO0003053605 Storebrand ASA STK 8.022 8.022
Andere Wertpapiere
ES0627797907 EDP Renováveis S.A. Anrechte STK 2.558 2.558
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
SE0000120776 Elos Medtech AB Namn-Aktier B (fria) SK 6,25 STK 2.736 2.736
US6687711084 Gen Digital Inc. STK 2.722 2.722
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
ES0127797027 EDP Renováveis S.A. Acciones Port. Em.19/​23 EO 5 STK 34 34

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Best of Green & Common Good R für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 7.097,17
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 45.720,09
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 19.862,07
4. Erträge aus Investmentanteilen 22.998,24
5. Abzug ausländischer Quellensteuer -9.418,91
Summe der Erträge 86.258,66
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -86,42
2. Verwaltungsvergütung -59.515,02
a) fix -59.515,02
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -7.500,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -10.915,79
5. Sonstige Aufwendungen -5.659,76
6. Aufwandsausgleich -29.969,05
Summe der Aufwendungen -113.646,04
III. Ordentlicher Nettoertrag -27.387,38
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 15.543,96
2. Realisierte Verluste -144.913,96
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -129.370,00
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -156.757,38
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 202.984,75
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -416.101,09
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -213.116,34
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -369.873,72

Entwicklung des Sondervermögens Best of Green & Common Good R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.12.2022) 0,00
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 5.862.426,14
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 5.951.640,53
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -89.214,39
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 52.387,42
3. Ergebnis des Geschäftsjahres -369.873,72
davon nicht realisierte Gewinne 202.984,75
davon nicht realisierte Verluste -416.101,09
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(30.11.2023) 5.544.939,84

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Best of Green & Common Good R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar -11.843,42 -0,19
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -156.757,38 -2,55
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 144.913,96 2,36
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 11.843,42 0,19
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 11.843,42 0,19
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Endausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Best of Green & Common Good R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
Auflegung 01.12.2022 100,00 100,00
2023 5.544.939,84 90,32

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 85,50
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert Best of Green & Common Good R EUR 90,32
Umlaufende Anteile Best of Green & Common Good R STK 61.394,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Best of Green & Common Good R

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 2,24 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 5.997.183,18
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 5.997.183,18
Relativ in % 100,00 %

Transaktionskosten: 18.268,67 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

ISIN Fondsname Nominale
Verwaltungsvergütung
der Zielfonds
in %
1) Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
DE000A1H44S3 IIV Mikrofinanzfonds Inhaber-Anteile I 1) 0,90

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Best of Green & Common Good R
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten BaFin EUR 2.388,72
Kosten für Erstattungen EUR 2.526,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 22.647.706
davon feste Vergütung EUR 18.654.035
davon variable Vergütung EUR 3.993.671
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 298
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker EUR 1.499.795
davon Führungskräfte EUR 1.499.795
davon andere Risktaker EUR 0

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Signal Iduna Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Signal Iduna Asset Management GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 9.884.467,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 115
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlusses.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen per 15.11.2023.

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00%
Gesamthöhe des Leverage nach der Brutto-Methode im Berichtszeitraum 0,75
Leverage-Umfang nach Brutto-Methode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 5,00
Gesamthöhe des Leverage nach der Commitment-Methode im Berichtszeitraum 0,75
Leverage-Umfang nach Commitment-Methode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 3,00

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Keine Änderungen im Berichtszeitraum.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die Anlage in diesen Investmentfonds birgt neben Chancen auf Wertsteigerungen auch Verlustrisiken. Den folgenden Risiken können die Anlagen im Fonds ausgesetzt sein: Marktrisiko, Zinsrisiko, Liquiditätsrisiko, Währungsrisiko, Zielfondsrisiken sowie Operationelle Risiken.

Die angegebenen Risiken werden mit Hilfe geeigneter Risikomanagementsysteme überwacht und mit Hilfe eines Limitsystems gesteuert. Weitergehende Informationen sind im Tätigkeitsbericht des Fonds zu finden.

Des Weiteren unterliegt der Fonds dem Kapitalanlagegesetzbuch und dem Investmentsteuergesetz. Mögliche (steuer)rechtliche Änderungen können sich positiv aber auch negativ auf den Fonds auswirken.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Keine Änderungen im Berichtszeitraum.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und“ Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern: Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten: Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Best of Green & Common Good Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900R6XGWWINZMC293

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 77,20% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 75% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden wovon min 50% in Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifieren und von dem Datenprovider ISS ESG unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet.
Auf Grund der Investitionsphase wurden die Ausschlusskriterien ab dem 03.02.2023 überwacht. Vom 15.03.2023 bis zum 03.04.2023, vom 30.5.2023 bis zum 31.05.2023, vom 01.08.2023 bis zum 16.08.2023, vom 21.08.2023 bis zum 31.08.2023 sowie vom 06.10.2023 bis zum 10.10.2023 wurden Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien festgestellt, diese wurden jeweils durch Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren geheilt. Weitere Verstöße wurden nicht festgestellt
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 75 % nur solche Titel erwerbbar, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
(1) ESG-Gesamtrating von mindestens Prime -1 im Falle von Wertpapieren, und/​oder von mindestens 40 im Falle von Investmentanteilen
(2) nachhaltige Investition, die zur Erfüllung von Umwelt und/​oder sozialen Zielen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung 2019/​2088 beitragen.
Dabei müssen die nachhaltigen Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 mindestens 50 % des gesamten Sondervermögens ausmachen.
Darüber hinaus können Investmentanteile als nachhaltige Investitionen einbezogen werden, sofern diese als. Art. 9 Fonds klassifiziert sind.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere wiesen einen ESG-Gesamtrating, Erfüllung von Kriterium (1) und/​oder (2) in Höhe von 77,20 % auf.
Aufgrund der Investitionsphase bezieht sich das ESG-Gesamtrating auf den Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 30.11.2023.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien von Unternehmen erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Ein Vergleich ist erst ab dem darauffolgendem Jahr möglich.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen investiert gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird eine deutliche Fehlausrichtung unterstellt, sofern das Unternehmen ein SDG Impact Rating von kleiner als -5 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn ein Unternehmen in der Ausübung seines Geschäftsbetriebes die Erfüllung der SDGs signifikant erschwert.
In die Bewertung werden die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten einbezogen. Anteilig wird die Bewertung im Bezug zum jeweiligen Sektor bewertet.Für die SDG 8, 9 und 17 werden Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen grundsätzlich als neutral eingestuft. Die Gesamtbewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei genannten Ziele wird daher maßgeblich durch die Bewertung der Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten beeinflusst.
Es erfolgt keine Investition in Aktien und/​oder Anleihen Unternehmen, die gegen die Ausschlusskriterien Nr. (1) – (7) für Wertpapiere von Unternehmen und Nr. (18) – (24) für Investmentfonds genannten Ausschlusskriterie verstoßen. Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit ist angestrebt durch die Investitionen vorliegenden Sondervermögens gar nicht oder nicht im erheblichen Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, zu investieren.
Konkrete Zusammenhänge einzelner Nachhaltigkeitsauswirkungen und der jeweiligen Ausschlusskriterien sind im weiteren Verlauf des Dokuments aufgeführt.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) agieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (17 ) oder Nr. (25) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Aktien ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann
Es erfolgt keine Investition in Unternehmen, welche die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht anwenden. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch ISS ESG zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von ISS ESG im Governance Rating mit poor (mangelhaft) bewertet wird. Weiterhin wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, die Investition in Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne positive Perspektive in den Bereichen. Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Der Fonds darf in Wertpapiere investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten DNSH-Kriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Wertpapiere Daten vorhanden sind, werden die genannten DNSH-Kriterien eingehalten. Sie gelten also vollständig für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Zusätzlich zur nachhaltigen Investition berücksichtigt die Portfolioverwaltung für das Sondervermögen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt im Rahmen der Investitionsentscheidungen für das Sondervermögen durch verbindliche Ausschlusskriterien. Im weiteren Verlauf dieses Dokuments, wird dargestellt, wie durch die jeweiligen Ausschlusskriterien negative Einflüsse auf die aufgeführten Nachhaltigkeitsfaktoren jeweils vermieden bzw. verringert werden sollen.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Durch die Anwendung der im Verkaufsprospekt aufgeführten Ausschlusskriterien Nr. (17) und Nr. (25), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2), (4) – (7) und (17) für Unternehmen, die Ausschlusskriterien sowie die Ausschlusskriterien Nr. (19), (21) – (25) für Investmentanteile herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) und (19) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromer-zeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO2-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (17) und Nr. (25) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzi-pien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Kor-ruption (Prinzip 10) unterteilen. Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die in-ternational anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vor-sorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhal-tiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unter-nehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Un-ternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Ge-bieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herange-zogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Frei-heit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7), (17) und (25) genannte Umsatzschwelle hinsicht-lich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossi-len Brennstoffen erwirtschaften, so-wie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (17) im Falle von Wertpapieren und Nr. (25) im Falle von Investmentanteilen Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) im Falle von Wertpapieren und Nr. (19) in Falle von Investmentanteilen Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) und (19) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (27) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (27) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (26) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (26) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 nicht vor.
Konkrete Daten liegen dem Portfolioverwalter aktuell noch nicht vor, Entsprechend kann eine Bewertung etwaiger Investmentanteile in Hinblick auf das Einhalten der PAI aktuell noch nicht getroffen werden.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.12.2022 – 30.11.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
IIV Mikrofinanzfonds Inhaber-Anteile I (DE000A1H44S3) Investmentanteile 21,24% Deutschland
Watts Water Technologies Inc. Reg. Shares Class A DL -,10 (US9427491025) Elektronische und elektrische Ausrüstung 2,19% USA
Verbund AG Inhaber-Aktien A o.N. (AT0000746409) Elektrizität 2,18% Österreich
Meyer Burger Technology AG Nam.-Aktien SF -,05 (CH0108503795) Industrietechnik 2,14% Schweiz
Alstom S.A. Actions Port. EO 14 (FR0010220475) Elektronische und elektrische Ausrüstung 2,12% Frankreich
Grenergy Renovables S.A. Acciones Port. EO -,15 (ES0105079000) Elektrizität 2,08% Spanien
Svenska Cellulosa AB Namn-Aktier B (fria) SK 10 (SE0000112724) Industriematerialien 2,07% Schweden
American Water Works Co. Inc. Registered Shares DL -,01 (US0304201033) Gas, Wasser und kombinierte Versorgung 2,06% USA
BEFESA S.A. Actions Nominatives EUR 1 (LU1704650164) Abfall- und Entsorgungsdienstleistungen 2,03% Luxemburg
Canadian Solar Inc. Registered Shares o.N. (CA1366351098) Alternative Energien 2,03% Kanada
Boralex Inc. Registered Shares Class A o.N. (CA09950M3003) Elektrizität 2,02% Kanada
init innova.in traffic sys. AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0005759807) Telekommunikationsausrüstung 2,01% Deutschland
First Solar Inc. Registered Shares DL -,001 (US3364331070) Alternative Energien 1,99% USA
Waste Management Inc. (Del.) Registered Shares DL -,01 (US94106L1098) Abfall- und Entsorgungsdienstleistungen 1,99% USA
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. (DE000SHL1006) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 1,97% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente investieren.
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 75 % des Wertes des Sondervermögens betragen, wovon min 50% in Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 zu klassifizieren sind.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectorsausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Investmentanteile 21,24%
Elektrizität 13,45%
Abfall- und Entsorgungsdienstleistungen 7,76%
Gesundheitsdienstleister 5,54%
Medizinische Geräte und Dienstleistungen 5,26%
Alternative Energien 5,10%
Elektronische und elektrische Ausrüstung 4,31%
Technologie-Hardware und Ausrüstung 4,02%
Industrietechnik 3,89%
Gas, Wasser und kombinierte Versorgung 3,82%
Industrielle Transporte 3,78%
Bau und Baustoffe 2,97%
Industriematerialien 2,41%
Verbraucherdienste 2,34%
Telekommunikationsausrüstung 2,01%
Industrielle Metalle und Bergbau 1,92%
Lebensversicherung 1,86%
Banken 1,58%
Nahrungsmittel 1,58%
Industrieunternehmen allgemein 1,49%
Software und Computerdienstleistungen 1,40%
Investmentbanken und Broker 1,18%
Haushaltswaren und Wohnungsbau 0,80%
Pharma-, Biotechnologie 0,32%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 50 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen SDGs berücksichtigt, die auf Umwelt- als auch soziale Ziele ausgerichtet sind.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 50 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 22,80 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 durchgehend beachtet. Die Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen wurden oben erläutert.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

Hamburg, 29. April 2024

HANSAINVEST

Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Best of Green & Common Good – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30.11.2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 30.04.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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