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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023 Deutsche Nomura Japan Growth LC (EUR) DE0008490954

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geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023

DWS Nomura Japan Growth
ISIN Nr.: DE0008490954

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer Rendite in Euro. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds mindestens 85% seines Fondsvermögens in Anteile der JPY MFC Anteilklasse des DWS Invest Nomura Japan Growth (Masterfonds). Darüber hinaus werden Derivate zum Zweck der Währungssicherung eingesetzt. Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest Nomura Japan Growth („Masterfonds“) ist die Erzielung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert er hauptsächlich in Aktien großer und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Japan, die vom Strukturwandel in Japan profitieren.

DWS Nomura Japan Growth verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Wertzuwachs von 33,0% je Anteil (Anteilklasse LCH (P), nach BVI-Methode, in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland/​Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Zur Entwicklung des Masterfonds im Berichtszeitraum

Im Berichtszeitraum legte der japanische Aktienmarkt, gemessen am TOPIX-Index (mit Wiederanlage der Dividenden), zu. Der TOPIX erzielte im Kalenderjahr 2023 ein zweistelliges positives Ergebnis, zu dem der schwächere Yen, das starke Wirtschaftswachstum im Vergleich zu anderen Industrieländern und die aufkeimenden Erwartungen ausländischer Anleger beitrugen, dass Japan endlich aus der Deflation herauskommt. Als positiver Katalysator wirkte auch die Initiative der Börse in Tokio, von japanischen börsennotierten Unternehmen, die zu einem KBV unter 1 gehandelt werden, die Offenlegung von Geschäftsplänen zu verlangen, in denen dargelegt wird, wie die Geschäftsleitung diese Situation einschätzt. Dies weckte Erwartungen im Markt, dass die Corporate Governance-Reformen endlich Fahrt aufnehmen und Unternehmen, die sonst eher zurückhaltend mit Dividenden und Rückkäufen sind, aktionärsfreundlicher werden.

Was den Anlagestil betraf, stellte das Kalenderjahr 2023 den Teilfonds erneut vor Herausforderungen, da der Value Index das dritte Jahr in Folge den Growth Index übertraf. Auf Basis des Russell Nomura Growth/​Value Index belief sich der Performance-Unterschied zwischen Substanz- und Wachstumswerten im Berichtsjahr auf 11,2%. Trotzdem gelang es dem Portfoliomanagement, diesen Negativfaktor durch die Auswahl der Anlagen auszugleichen.

Rückblickend erwies sich die Entscheidung, Aktien wie Hitachi und Mitsubishi UFJ Financial Group während des Jahres neu ins Portfolio aufzunehmen, als richtig, da sich beide positiv auf das Anlageergebnis des Teilfonds auswirkten.

Im Berichtszeitraum trugen sowohl die Aufteilung nach Sektoren als auch die Titelauswahl positiv zum Anlageergebnis bei. Innerhalb der Branchenstruktur kam dem Teilfonds vor allem die Übergewichtung bei Elektronikgeräten und die Untergewichtung des Pharmasektors zugute.

Bei der Titelauswahl leisteten Werte wie Tokyo Electron (Elektrogeräte), Renesas Electronics (Elektrogeräte), Disco (Maschinen), Ibi-den (Elektrogeräte) und Shin-Etsu Chemical (Chemie) einen positiven Beitrag zur Wertentwicklung des Portfolios. Ungünstig wirkten sich Taiyo Yuden (Elektrogeräte), M3 (Dienstleistungen), Sumitomo Metal and Mining (Nichteisenmetalle), Shiseido (Chemie) und die Sosei Group (Pharma) auf das Anlageergebnis des Teilfonds aus.

Die sektorale Gewichtung wurde durch die Bottom-up-Aktien-auswahl bestimmt. Deshalb nahm das Teilfondsmanagement keine gezielte Gewichtung spezifischer Sektoren auf Grundlage von branchenspezifischen Einschätzungen vor. Der Teilfonds ist in Sektoren wie Elektrogeräte und Maschinen weiter strukturell übergewichtet. Maßgeblich für die Tendenz des Portfolios zu diesen Sektoren ist die Anlagephilosophie des Teilfonds, nach der Investitionen in wettbewerbsstarke Unternehmen getätigt werden, die in der Lage sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und mittel- bis langfristig ein hohes Gewinnwachstum zu erzielen. Im Zusammenhang mit dem japanischen Aktienmarkt sind Unternehmen, die eine hohe Wettbewerbsfähigkeit besitzen, tendenziell innerhalb der exportorientierten Sektoren -beispielsweise in den Sektoren Elektrogeräte und Maschinen -konzentriert.

Auf Einzeltitelebene gehörte Tokyo Electron, einer der weltweit größten Hersteller von Halbleiterproduktionsanlagen (Semiconductor Production Equipment, SPE), zu den besten Werten. Der SPE-Markt befand sich in einer Phase der Bereinigung, und es wurde erwartet, dass Auftragseingang, Kapazitätsauslastung und Umsatz für die thermischen Behandlungsanlagen, Aufdampfanlagen und Ätzvorrichtungen im Geschäftsjahr 2023 massiv zurückgehen würden. Das Portfoliomanagement war jedoch der Ansicht, dass der Nachfrage-Tiefpunkt bereits vom Markt eingepreist war und der Aktienkurs von Tokyo Electron steigen könnte, sobald sich die Lage am Speichermarkt verbessert. Der Kurs von Tokyo Electron wurde von der jüngsten Rallye im Bereich generativer künstlicher Intelligenz (KI) mitgezogen und legte kräftig zu.

Auf der anderen Seite war Taiyo Yuden einer der größten Negativfaktoren für die Wertentwicklung. Taiyo Yuden produziert elektronische Bauteile wie keramische Kondensatoren und Ferrit. Das Unternehmen konzentriert sich auf hochwertige MLCCs und stellte seinen Anwendungsmix schnell um, um den Anteil von Produkten für den Automobilsektor zu erhöhen. In der Branche setzte eine neue Wachstumsphase für MLCCs ein, die aus der umfangreicheren Verwendung von Fahrzeugelektronik und der Modernisierung der IT-Infrastruktur mit breiterem Einsatz von KI und dem Internet der Dinge (IoT) ergab. Das Portfoliomanagement hielt Taiyo Yuden weiterhin für bestens aufgestellt, um von diesen Trends zu profitieren, da das Unternehmen seinen Umsatzmix umgestellt und seine Wettbewerbsstärke durch die Rückverlegung der Materialproduktion ins Unternehmen verbessert hatte. Obwohl sich bei den Aktienkursen eine Bodenbildung abzeichnete, blieb der Kurs das ganze Jahr hindurch schwach, weil die Anpassung der Lagerbestände länger als erwartet dauerte.

Die Position bei Mitsubishi Corp, einem der größten japanischen Handelskonzerne, wurde 2023 verkauft. Die Gewinne entfallen jeweils zur Hälfte auf das Rohstoff- und Nichtrohstoff-Geschäft. Die Rohstoffsparte des Unternehmens ist äußerst wettbewerbsfähig. Das Kokskohlegeschäft von Mitsubishi in Australien ist weltweit das größte dieser Art, und das Unternehmen besitzt einen hohen Marktanteil beim Transport von Kokskohle auf dem Seeweg. Mitsubishi ist auch Eigentümer hochwertiger Kupferminen in Chile und Peru. LNG ist ein zentraler Bestandteil des Energiegeschäfts, in dem das Unternehmen die Wertschöpfungskette von der Erdgasförderung über die LNG-Herstellung bis hin zum Transport abdeckt. Auch wenn das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr vermutlich einen Gewinnrückgang durch die geringeren Erträge im Rohstoffgeschäft verzeichnen wird, ging das Portfoliomanagement davon aus, dass der Aktienkurs des Unternehmens durch umfangreiche Aktienrückkäufe einigermaßen gestützt würde. Es war jedoch der Auffassung, dass alle guten Nachrichten und Katalysatoren fast vollständig im Kurs eingepreist waren, und beschloss deshalb, die Gewinne mitzunehmen.

Als neue Position wurde Hitachi aufgenommen. Hitachi produziert Kommunikations- und Elektronikgeräte, schwere elektrische und industrielle Maschinen und Konsumelektronik. Das vielfältige Produktsortiment des Unternehmens reicht von Kernkraftsystemen bis zu Küchengeräten. In den letzten zehn Jahren hat sich Hitachi darauf konzentriert, sein Geschäftsportfolio zu konsolidieren und neu auszurichten. Nach Einschätzung des Portfoliomanagements hat Hitachi seine Umstrukturierung endlich abgeschlossen und tritt jetzt in eine Phase nachhaltigen Gewinnwachstums, begleitet von Ausschüttungen an die Aktionäre, ein. Das Unternehmen hat seine Ausschüttungspolitik kürzlich ausgeweitet und seine Mittelverwendungsstrategie überarbeitet, um ein besseres Gleichgewicht zwischen Wachstumsinitiativen und Aktionärsrenditen zu erreichen. Das Portfoliomanagement war davon überzeugt, dass die Fähigkeit von Hitachi, das Potenzial seiner „Lumada“-Lösungen in allen Geschäftssegmenten zu nutzen, zukünftig ein zentraler Treiber für profitables Wachstum sein wird. Laut Planung soll der Umsatz mit Lumada bis zum Geschäftsjahr 2025 auf 33% (bereinigtes EBITDA von 44%) gesteigert werden, um die Margen des Unternehmens zu verbessern.

DWS Nomura Japan Growth
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LCH (P) DE0008490954 33,0% 28,2% 82,2%
Klasse FCH (P) DE000DWS1171 33,8% 30,7% 89,3%
Klasse TFCH (P) DE000DWS2SK4 33,7% 30,1% 87,0%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.12.2023

DWS Nomura Japan Growth
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LCH (P) FCH (P) TFCH (P) DE0008490954 DE000DWS1171 DE000DWS2SK4
Wertpapierkennnummer (WKN) LCH (P) 849095
FCH (P) DWS117
TFCH (P) DWS2SK
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LCH (P) EUR
FCH (P) EUR
TFCH (P) EUR
Erstzeichnungsund Auflegungsdatum LCH (P) 12.7.1999 (seit 2.9.2013 als Anteilklasse LC)
FCH (P) 21.10.2013
TFCH (P) 2.1.2018
Ausgabeaufschlag LCH (P) Bis zu 4%
FCH (P) Keiner
TFCH (P) Keiner
Verwendung der Erträge LCH (P) Thesaurierung
FCH (P) Thesaurierung
TFCH (P) Thesaurierung
Kostenpauschale LCH (P) 1,3% p.a.
FCH (P) 0,65% p.a.
TFCH (P) 0,8% p.a.
Mindestanlagesumme LCH (P) Keine
FCH (P) EUR 2.000.000*
TFCH (P) Keine
Erstausgabepreis LCH (P) 48,08 EUR
FCH (P) 41,27 EUR
TFCH (P) EUR 100

Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, nach eigenem Ermessen von der Mindestanlagesumme abzuweichen. Folgeeinzahlungen können in beliebiger Höhe erfolgen.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Bei diesem Fonds handelte es sich um ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Es folgt die Offenlegung entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („TaxonomieVerordnung“): Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Ergänzend wird im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 und Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) Folgendes für diesen Fonds offengelegt. Da das Fondsmanagement aufgrund der Ausgestaltung der Anlagestrategie, die keine ökologischen und sozialen Merkmale verfolgt, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (PAI)) auf Ebene des Fonds nicht gesondert berücksichtigt, werden im Jahresbericht keine weiteren Informationen zu PAIs zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne aus Devisentermingeschäften und dem Verkauf von Investmentanteilen.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile:
Aktienfonds 87.941.621,42 100,16
Summe Investmentanteile: 87.941.621,42 100,16
2. Derivate -2.912.558,68 -3,32
3. Bankguthaben 3.576.628,90 4,07
4. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 33.810,27 0,04
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -56.124,54 -0,06
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -783.801,36 -0,89
III. Fondsvermögen 87.799.576,01 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Wertpapierbezeichnung Stuck bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fonds- vermögen
im Berichtszeitraum
Investmentanteile 87.941.621,42 100,16
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 87.941.621,42 100,16
DWS Invest Nomura Japan Growth JPY MFC (LU2206602224) (0,500%) Stuck 911.223 403.541 330.080 JPY 15.130,7500 87.941.621,42 100,16
Summe Wertpapiervermögen 87.941.621,42 100,16
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Devisen-Derivate -2.912.558,68 -3,32
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Offene Positionen
JPY/​EUR 13.978,54 Mio. -2.802.951,71 -3,19
Geschlossene Positionen
JPY/​EUR 682,24 Mio -109.606,97 -0,13
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 3.576.628,90 4,07
Bankguthaben 3.576.628,90 4,07
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben. EUR 93.179,26 % 100 93.179,26 0,10
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Japanische Yen JPY 546.135.235,00 % 100 3.483.449,64 3,97
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 33.810,27 % 100 33.810,27 0,04
Sonstige Verbindlichkeiten -56.124,54 -0,06
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen. EUR -55.661,57 % 100 -55.661,57 -0,06
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -462,97 % 100 -462,97 0,00
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -783.801,36 % 100 -783.801,36 -0,89
Fondsvermögen 87.799.576,01 100,00
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile Stuck bzw. Whg. Anteilwert in der jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LCH (P) EUR 92,32
Klasse FCH (P) EUR 98,36
Klasse TFCH (P). EUR 145,86
Umlaufende Anteile
Klasse LCH (P) Stuck 950.851,533
Klasse FCH (P) Stuck 119,000
Klasse TFCH (P). Stuck 20,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.12.2023
Japanische Yen JPY 156,780000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Devisenterminkontrakte
Kauf von Devisen auf Termin *
JPY/​EUR EUR 74.252
Verkauf von Devisen auf Termin
JPY/​EUR EUR 814.959

Es handelt sich hierbei um Gegengeschäfte zu den zu Absicherung abgeschlossenen Verkäufen von Devisen auf Termin.

Anteilklasse LCH (P)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 7.134,32
2. Sonstige Erträge. EUR 35,07
Summe der Erträge. EUR 7.169,39
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1). EUR -13.280,51
2. Verwaltungsvergütung EUR -629.763,53
davon:
Kostenpauschale. EUR -629.763,53
Summe der Aufwendungen EUR -643.044,04
III. Ordentlicher Nettoertrag. EUR -635.874,65
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 15.399.448,82
2. Realisierte Verluste EUR -2.504.794,60
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften. EUR 12.894.654,22
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 12.258.779,57
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 9.661.882,29
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 246.038,11
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.907.920,40
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 22.166.699,97

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 69.422.694,52
1. Mittelzufluss (netto). EUR -4.059.723,31
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 4.278.884,44
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen. EUR -8.338.607,75
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 255.282,29
3. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 22.166.699,97
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 9.661.882,29
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste. EUR 246.038,11
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 87.784.953,47

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 12.258.779,57 12,89
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 12.258.779,57 12,89

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 87.784.953,47 92,32
2022 69.422.694,52 69,43
2021. 82.471.778,23 79,65
2020 79.350.346,29 72,01

Anteilklasse FCH (P)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,90
Summe der Erträge. EUR 0,90
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1). EUR -1,66
2. Verwaltungsvergütung EUR -16,36
davon:
Kostenpauschale. EUR -16,36
Summe der Aufwendungen EUR -18,02
III. Ordentlicher Nettoertrag. EUR -17,12
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 2.047,73
2. Realisierte Verluste EUR -332,35
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften. EUR 1.715,38
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.698,26
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.243,51
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 16,76
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.260,27
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 2.958,53

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 8.746,85
1. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 2.958,53
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.243,51
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste. EUR 16,76
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 11.705,38

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.698,26 14,27
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 1.698,26 14,27

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 11.705,38 98,36
2022 8.746,85 73,50
2021. 43.471,50 83,76
2020 39.047,35 75,24

Anteilklasse TFCH (P)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,18
Summe der Erträge. EUR 0,18
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1). EUR -0,37
2. Verwaltungsvergütung EUR -7,28
davon:
Kostenpauschale. EUR -7,28
Summe der Aufwendungen EUR -7,65
III. Ordentlicher Nettoertrag. EUR -7,47
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 510,54
2. Realisierte Verluste EUR -82,87
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften. EUR 427,67
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 420,20
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 310,11
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 4,21
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 314,32
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 734,52

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 2.182,64
1. Ergebnis des Geschäftsjahres. EUR 734,52
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 310,11
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste. EUR 4,21
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 2.917,16

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 420,20 21,01
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 420,20 21,01

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 2.917,16 145,86
2022 2.182,64 109,13
2021. 2.491,89 124,59
2020 2.241,63 112,08

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 98.445.572,01

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; Citigroup Global Markets Europe AG, Frankfurt am Main; Commerzbank AG, Frankfurt am Main; HSBC Continental Europe S.A., Paris; The Toronto-Dominion Bank, Toronto

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Tokyo Stock Price (TOPIX) Index – BRS only

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag. % 84,923
größter potenzieller Risikobetrag % 128,215
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag. % 106,681

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 2,2, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LCH (P): EUR 92,32

Anteilwert Klasse FCH (P): EUR 98,36

Anteilwert Klasse TFCH (P): EUR 145,86

Umlaufende Anteile Klasse LCH (P): 950.851,533

Umlaufende Anteile Klasse FCH (P): 119,000

Umlaufende Anteile Klasse TFCH (P): 20,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LCH (P) 1,39% p.a. Klasse FCH (P) 0,74% p.a. Klasse TFCH (P) 0,86% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Auf der Ebene des Masterfonds sind weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen angefallen, diese werden bei der Ermittlung der Gesamtkostenquote auf der Ebene des Feederfonds gemäß § 173 Absatz 4 KAGB einbezogen. Die dargestellte Gesamtkostenquote bildet die zusammengefassten Gebühren von Feeder- und Masterfonds ab.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von Klasse LCH (P) 1,30% p.a. Klasse FCH (P) 0,65% p.a. Klasse TFCH (P) 0,80% p.a. vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu Klasse LCH (P) 0,15% p.a. Klasse FCH (P) 0,15% p.a. Klasse TFCH (P) 0,15% p.a. und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu Klasse LCH (P) 0,05% p.a. Klasse FCH (P) 0,05% p.a. Klasse TFCH (P) 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS Nomura Japan Growth keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale Klasse LCH (P) mehr als 10% Klasse FCH (P) weniger als 10% Klasse TFCH (P) weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichts-Zeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 0,00. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25% festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​20l2 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Dezember 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur

sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet

www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS Nomura Japan Growth (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0008490954-dws-nomura-japan-growth-lch-(p)/​)

Master-Feeder-Fondskonzept

Der Feederfonds DWS Nomura Japan Growth legt dauerhaft mindestens 85% des Wertes des Fonds in Anteile des Masterfonds DWS Invest Nomura Japan Growth an. Der Masterfonds wiederum legt mindestens 60% des Teilfondsvermögens in Aktien von Unternehmen mit Sitz in Japan an.

Hinweise zu Master-Feeder-Strukturen

Der Fonds DWS Nomura Japan Growth ist ein Feederfonds (der „Feederfonds“) des Masterfonds DWS Invest Nomura Japan Growth (der „Masterfonds“).

Die Verwaltungsgesellschaft des Masterfonds ist die DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg; dort sind auch der Bericht des Masterfonds sowie nähere Informationen (u.a. Verkaufsprospekt, Jahresbericht usw.) erhältlich.

Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/​oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertreter in der Schweiz

DWS CH AG Hardstrasse 201 CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz

Deutsche Bank (Suisse) SA

Place des Bergues 3

CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente

Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS Nomura Japan Growth – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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