Start Jahresberichte Fondsinvestments Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Dezember 2023....

Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Dezember 2023. VM BC BasisStrategie Global nachhaltig – (I);VM BC BasisStrategie Global nachhaltig – (A) DE000DK0LPN0; DE000DK0LPM2

30
TRESOR69 (CC0), Pixabay

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

VM BC BasisStrategie Global nachhaltig

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Anlageziel des Fonds VM BC BasisStrategie Global nachhaltig ist es, für den risikobewussten Anleger ein Basisinvestment unter Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien abzubilden. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt.

Um dies zu erreichen, legt der Fonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile sowie Zertifikate an. Die Anlage in Aktien und Aktienfonds muss mindestens 25 Prozent des Sondervermögens betragen und darf 65 Prozent des Sondervermögens nicht überschreiten. Anlagen in fest und variabel verzinsliche Wertpapiere und Rentenfonds dürfen insgesamt 75 Prozent des Sondervermögens nicht überschreiten. Bis zu 75 Prozent des Sondervermögens darf insgesamt in Geldmarktinstrumente, Geldmarktfonds und Bankguthaben angelegt werden.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Fonds bildet ein nachhaltiges Basisinvestment für risikobewusste Anleger in verzinslichen Konten und Wertpapieren. Hierbei wird vornehmlich in Anleihen und Aktien investiert. Zu Absicherungszwecken werden Derivate und Devisentermingeschäfte eingesetzt. Der Fonds kann in Fremdwährungen investiert sein. Das Management für Aktien-Einzeltitel verfolgt einen integrierten quantitativen Faktoransatz, mit dem geeigneten Aktieninvestments ausgewählt werden. Das Aktienuniversum favorisiert weltweit entwickelte Volkswirtschaften. Der Berater verfolgt einen Top-Down-Ansatz, wobei das Ziel einer risikoadäquaten Rendite verfolgt wird. Der Fonds verfolgt einen taktischen Ansatz, wobei Anlagen in der Regel nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Bei der Portfoliokonstruktion wird mittels Szenarioanalysen sowie Value at Risk-Ansatz unter Beachtung der Performancebeiträge ein Minimum-Varianz-Portfolio aufgebaut. Über Derivate werden gegebenenfalls Marktrisiken sowie Währungsrisiken abgesichert. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/​Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden ökologische, soziale und/​oder die Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dazu werden Unternehmen nach Kriterien für Umweltmanagement (z.B. Klimaschutz, Umweltpolitik), soziale Verantwortung (z.B. Sozialstandards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensführung (z.B. Bestechung, Korruption, Transparenz und Berichterstattung) bewertet und im Ergebnis entweder in das investierbare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Bei staatlichen Emittenten stehen Kriterien wie beispielsweise Ressourcennutzung und Treibhausgasemissionen (E), Einkommensungleichheiten und Arbeitslosigkeit (S) oder politische Rechte und zivile Freiheiten (G) im Fokus. Die Ausschlusskriterien orientieren sich an den Prinzipien des UN Global Compact sowie an den Geschäftspraktiken der Emittenten. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen.

Wichtige Kennzahlen
VM BC BasisStrategie Global nachhaltig

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. seit Auflegungp.a.
Anteilklasse A 9,6% 6,9%
Anteilklasse I 10,1% 7,4%
ISIN
Anteilklasse A DE000DK0LPM2
Anteilklasse I DE000DK0LPN0

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
VM BC BasisStrategie Global nachhaltig (A)

Die Angaben spiegeln das Verhältnis der Veräußerungsergebnisse in den anderen Anteilklassen des Sondervermögens wider.

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 6.495,62
Aktien 54.768,20
Zielfonds und Investmentvermögen 0,00
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 31,96
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 61.295,78
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate -904,59
Aktien -23.577,66
Zielfonds und Investmentvermögen 0,00
Optionen -856,56
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -161,84
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -25.500,65

Unterzeichner sollen unter anderem den Schutz der Menschenrechte sicherstellen sowie die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Die Einstufung welche Unternehmen in diesem Sinne kontroverse Geschäftspraktiken anwenden, erfolgt im Rahmen des Investmentprozesses. Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Nicht investiert wird zudem in Staaten, die nach dem Freedom-House Index als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden und/​oder nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen. Dazu werden nur Zielfonds in das Anlageuniversum aufgenommen, welche bezüglich ihrer Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen zu den besten 50 Prozent aus ihrer Vergleichsgruppe gehören. Aus dem verbleibenden Anlageuniversum werden Zielfonds ausgeschlossen, die ein niedrigeres MSCI-ESG-Rating als „BBB“ oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen. Darüber hinaus werden Zielfonds ausgeschlossen, die in Unternehmen investieren, die Umsätze mit geächteten Waffen generieren oder die mehr als 10 Prozent des Sondervermögens in Unternehmen, die bspw. einen substantiellen Umsatzanteil durch die Verstromung fossiler Brennstoffe generieren, investieren.

Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale können Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen.

Es können Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung, Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main, mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds beauftragt. Für den Fonds fungiert die Kreissparkasse Biberach als Berater.

Leichte Anpassungen im Stichtagsvergleich

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und geopolitischer Belastungsfaktoren verloren 2023 die europäische wie auch die deutsche Wirtschaft an Schwung. Angesichts weltweit hoher Inflationsraten über weite Strecken des Berichtszeitraums sahen sich die internationalen Währungshüter gezwungen, ein ehrgeiziges geldpolitisches Straffungsprogramm zügig voranzutreiben. Die US-Notenbank und die EZB erhöhten in diesem Umfeld die Leitzinsen deutlich. An den Rentenmärkten zogen die Renditen bis in das dritte Quartal hinein signifikant an, entfernten sich zuletzt jedoch wieder von ihren zuvor erreichten Höchstständen. Wesentlicher Faktor hierfür war, dass die Inflationsentwicklung Anzeichen einer Normalisierung zeigte, was in den letzten Monaten zu einer aufgehellten Stimmung an den Finanzmärkten führte. Die internationalen Aktienindizes verzeichneten in der Betrachtungsperiode einige Schwankungen, konnten auf Jahressicht jedoch überwiegend spürbar zulegen.

Das Fondsmanagement hat in der Berichtsperiode das Portfolio den Marktentwicklungen angepasst. Dabei ergaben sich im Stichtagsvergleich nur leichte Veränderungen. Der Investitionsgrad des VM BC BasisStrategie Global lag Ende 2023 bei 99,3 Prozent des Fondsvermögens und damit etwas höher als zu Beginn. Auf internationale Aktieneinzelwerte entfielen zuletzt 49,8 Prozent, wobei der Aktieninvestitionsgrad zwischen April und September etwas niedriger gewählt wurde.

Fondsstruktur
VM BC BasisStrategie Global nachhaltig

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Aktien 49,8%
Unternehmensanleihen 47,2%
Quasi-Staatsanleihen 2,3%
Barreserve, Sonstiges 0,7%

Seit dem Herbst erfolgte dann wieder eine merkliche Aufstockung. Hinsichtlich der Länderstruktur standen u.a. die USA im Fokus. Viele wachstumsstarke und interessante Einzeltitel kommen aus den USA. Hingegen wurden Werte aus Russland und Brasilien gemieden, da hier das politische Risiko zu hoch ist. Auf Branchenebene wurde u.a. Finanzdienstleister auf Jahressicht aufgebaut. Die größten bestände wiesen jedoch weiterhin die Sektoren Technologie, Industrie und Gesundheitswesen/​Pharma auf. Derivative Finanzinstrumente in Form von Optionen auf den DAX wurden zeitweilig genutzt, befanden sich zum Stichtag jedoch nicht im Portfolio.

Im Rentenbereich entfiel der größte Anteil weiterhin auf Unternehmensanleihen. Zum großen Teil waren die Wertpapiere mit besonderen Ausstattungsmerkmalen versehen. Daneben entfiel eine niedrige Position auf Titel halbstaatlicher Emittenten. Der Bestand an Staatsanleihen wurde hingegen abgebaut und die Mittel stattdessen in Corporate Bonds investiert, da die Renditeaufschläge attraktiv erschienen. Innerhalb des Segments Unternehmensanleihen wurde der Anteil von Hybridanleihen leicht erhöht.

Vorteilhaft auf die Wertentwicklung des Fonds wirkten sich u.a. die Beimischung von Wachstumstiteln und die Aufstockung von Hybridanleihen aus. Nachteilige Effekte ergaben sich hingegen aus der relativ geringen Berücksichtigung der großen US-Technologiekonzerne, welche im vergangenen Jahre starke Kursaufschläge verbuchten. Auch die Renditenentwicklung an den Rentenmärkten in den ersten drei Quartalen sorgten für Belastungen.

Im Berichtszeitraum verbuchte das Sondervermögen VM BC BasisStrategie Global nachhaltig eine Wertentwicklung von plus 9,6 Prozent in der Anteilklasse A und ein Plus von 10,1 Prozent in der Anteilklasse I.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere.

Durch die Investition des Fonds in Anleihen können bei Ausfall eines Emittenten Verluste für den Fonds entstehen.

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Darüber hinaus waren Derivate im Portfolio enthalten, sodass auch hierfür spezifische Risiken wie das Kontrahentenrisiko zu beachten waren.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Anteilklassen im Überblick.

Für den Fonds VM BC BasisStrategie Global nachhaltig können Anteilklassen gebildet werden, die sich insbesondere hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Verwaltungsvergütung, der Vertriebsvergütungen**, der erfolgsabhängigen Vergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Es sind Anteile von zwei Anteilklassen erhältlich, die sich hinsichtlich des Ausgabeaufschlags, der Verwaltungsvergütung und der Mindestanlagesumme sowie der Vertriebsvergütung unterscheiden. Die Anteilklassen tragen die Bezeichnung (A) und (I).

Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den gesamten Fonds und nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine Gruppe von Anteilklassen zulässig. Die Bildung neuer Anteilklassen ist zulässig, sie liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf sind, noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für das gesamte Sondervermögen nach § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen.

Anteilklassen im Überblick

Verwaltungsvergütung* Ausgabeaufschlag Mindestanlagesumme Ertragsverwendung

*Der Verwaltungsvergütungssatz wird auf das durchschnittliche Fondsvermögen berechnet, das sich aus den Tageswerten zusammensetzt.** Die Vertriebsvergütung wird durch die Verwaltungsvergütung abgedeckt und wird dem Sondervermögen nicht gesondert belastet.

Anteilklasse A** 1,41% p.a. 3,00% keine Ausschüttung
Anteilklasse I** 0,96% p.a. keiner EUR 50.000 Ausschüttung

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2023.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien 1.327.612,51 49,73
Belgien 31.740,00 1,19
Bermuda 25.502,94 0,95
China 20.671,76 0,77
Deutschland 96.963,00 3,63
Frankreich 94.418,50 3,54
Irland 30.080,00 1,13
Japan 55.337,00 2,08
Kanada 158.354,35 5,94
Mexiko 103.573,94 3,87
Niederlande 23.952,20 0,90
Portugal 30.004,00 1,12
Schweiz 26.377,27 0,99
Singapur 27.471,56 1,03
Spanien 34.618,50 1,30
Taiwan 33.304,71 1,25
USA 535.242,78 20,04
2. Anleihen 1.303.857,68 48,77
Dänemark 205.201,00 7,67
Deutschland 80.364,81 3,01
Großbritannien 36.150,24 1,35
Italien 80.993,50 3,03
Kanada 35.089,05 1,31
Litauen 91.947,50 3,44
Niederlande 261.465,00 9,79
Schweden 182.648,00 6,83
Sonstige 59.984,65 2,24
USA 270.013,93 10,10
3. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 10.593,76 0,40
4. Sonstige Vermögensgegenstände 32.118,37 1,20
II. Verbindlichkeiten -2.867,00 -0,10
III. Fondsvermögen 2.671.315,32 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien 1.327.612,51 49,73
CAD 158.354,35 5,94
EUR 341.776,20 12,81
HKD 20.671,76 0,77
JPY 55.337,00 2,08
MXN 103.573,94 3,87
SGD 27.471,56 1,03
TWD 33.304,71 1,25
USD 587.122,99 21,98
2. Anleihen 1.303.857,68 48,77
AUD 60.567,91 2,26
EUR 1.005.911,81 37,63
NOK 35.621,92 1,33
PLN 24.362,73 0,91
USD 177.393,31 6,64
3. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 10.593,76 0,40
4. Sonstige Vermögensgegenstände 32.118,37 1,20
II. Verbindlichkeiten -2.867,00 -0,10
III. Fondsvermögen 2.671.315,32 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.12.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Börsengehandelte Wertpapiere 2.198.600,28 82,31
Aktien 1.327.612,51 49,73
EUR 341.776,20 12,81
BE0003764785 Ackermans & van Haaren N.V. Actions Nom. STK 200 200 0 EUR 158,700 31.740,00 1,19
ES0105046009 Aena SME S.A. Acciones Port. STK 210 210 0 EUR 164,850 34.618,50 1,30
NL0011794037 Ahold Delhaize N.V., Konkinkl. Aand. aan toonder STK 920 920 0 EUR 26,035 23.952,20 0,90
FR0000071946 Alten S.A. Actions au Porteur STK 240 0 0 EUR 134,800 32.352,00 1,21
FR0000125338 Capgemini SE Actions Port. STK 170 0 0 EUR 189,650 32.240,50 1,21
FR0000120172 Carrefour S.A. Actions Port. STK 1.800 1.800 0 EUR 16,570 29.826,00 1,12
DE0005810055 Deutsche Börse AG Namens-Aktien STK 180 180 0 EUR 185,400 33.372,00 1,25
IE0000669501 Glanbia PLC Reg.Shares STK 2.000 2.000 0 EUR 15,040 30.080,00 1,13
DE0008402215 Hannover Rück SE Namens-Aktien STK 150 150 0 EUR 215,200 32.280,00 1,21
PTJMT0AE0001 Jerónimo Martins SGPS, S.A. Acções Nominativas STK 1.300 1.300 1.500 EUR 23,080 30.004,00 1,12
DE000A12DM80 Scout24 SE Namens-Aktien STK 490 490 0 EUR 63,900 31.311,00 1,17
CAD 158.354,35 5,94
CA01626P1484 Alimentation Couche-Tard Inc. Reg.Shares STK 660 660 0 CAD 77,490 34.928,65 1,31
CA7392391016 Power Corporation of Canada Reg.Shares(Sub.Vtg) STK 1.200 0 0 CAD 37,690 30.888,70 1,16
CA7481932084 Quebecor Inc. Reg.Shares Cl.B (Sub.Vtg) STK 1.500 0 0 CAD 31,300 32.064,74 1,20
CA7751092007 Rogers Communications Inc. Reg.Shares Cl.B STK 700 700 0 CAD 61,830 29.558,98 1,11
CA94106B1013 Waste Connections Inc. Reg.Shares STK 230 230 0 CAD 196,800 30.913,28 1,16
HKD 20.671,76 0,77
CNE1000048K8 Haier Smart Home Co. Ltd. Reg.Shares H STK 8.100 0 0 HKD 22,050 20.671,76 0,77
JPY 55.337,00 2,08
JP3942400007 Astellas Pharma Inc. Reg.Shares STK 2.000 2.000 0 JPY 1.686,000 21.542,20 0,81
JP3942800008 Yamaha Motor Co. Ltd. Reg.Shares STK 4.200 2.800 0 JPY 1.259,500 33.794,80 1,27
MXN 103.573,94 3,87
MX01AC100006 Arca Continental S.A.B. de C.V Bearer Shares STK 4.000 0 0 MXN 184,420 39.385,47 1,47
MXP4948K1056 Gruma S.A.B. de C.V. Reg.Shares Cl.B STK 2.100 2.100 0 MXN 312,510 35.038,96 1,31
MXP001661018 Grupo Aerop.del Sureste SAB CV Reg.Shares Cl.B STK 1.100 0 0 MXN 496,330 29.149,51 1,09
SGD 27.471,56 1,03
SG1L01001701 DBS Group Holdings Ltd. Reg.Shares STK 1.200 0 0 SGD 33,410 27.471,56 1,03
TWD 33.304,71 1,25
TW0002330008 Taiwan Semiconduct.Manufact.Co Reg.Shares STK 1.900 1.900 0 TWD 593,000 33.304,71 1,25
USD 587.122,99 21,98
US00971T1016 Akamai Technologies Inc. Reg.Shares STK 300 300 0 USD 119,020 32.280,99 1,21
US09857L1089 Booking Holdings Inc. Reg.Shares STK 10 10 0 USD 3.550,470 32.099,00 1,20
US03073E1055 Cencora Inc. Reg.Shares STK 200 0 0 USD 203,490 36.794,14 1,38
CH0044328745 Chubb Ltd. Reg.Shares STK 130 130 0 USD 224,430 26.377,27 0,99
US17275R1023 Cisco Systems Inc. Reg.Shares STK 530 0 0 USD 50,480 24.188,05 0,91
US0367521038 Elevance Health Inc. Reg.Shares STK 59 0 0 USD 468,670 24.999,12 0,94
BMG3223R1088 Everest Group Ltd. Reg.Shares STK 80 80 0 USD 352,610 25.502,94 0,95
US3377381088 Fiserv Inc. Reg.Shares STK 280 280 0 USD 133,380 33.764,04 1,26
US3390411052 FleetCor Technologies Inc. Reg.Shares STK 140 140 0 USD 282,460 35.751,20 1,34
US3719011096 Gentex Corp. Reg.Shares STK 1.000 1.000 0 USD 32,940 29.780,31 1,11
US40412C1018 HCA Healthcare Inc. Reg.Shares STK 130 130 0 USD 270,480 31.789,53 1,19
US45765U1034 Insight Enterprises Inc. Reg.Shares STK 220 220 0 USD 177,950 35.393,73 1,32
US45866F1049 Intercontinental Exchange Inc. Reg.Shares STK 290 290 0 USD 128,600 33.716,66 1,26
US57636Q1040 Mastercard Inc. Reg.Shares A STK 80 80 0 USD 426,320 30.834,10 1,15
US58933Y1055 Merck & Co. Inc. Reg.Shares STK 320 0 0 USD 108,770 31.467,68 1,18
US5949181045 Microsoft Corp. Reg.Shares STK 110 0 0 USD 375,280 37.321,04 1,40
US1255231003 The Cigna Group Reg.Shares STK 96 0 0 USD 299,400 25.985,35 0,97
US91324P1021 UnitedHealth Group Inc. Reg.Shares STK 60 60 0 USD 524,900 28.473,01 1,07
US92826C8394 VISA Inc. Reg.Shares Cl.A STK 130 130 0 USD 260,400 30.604,83 1,15
Verzinsliche Wertpapiere 870.987,77 32,58
EUR 738.953,81 27,64
XS2388141892 1,0000 % Adecco Intl Fin. Serv. B.V. FLR Notes 21/​82 EUR 100.000 100.000 0 % 86,875 86.875,00 3,25
XS2357754097 1,7130 % Assicurazioni Generali S.p.A. MTN 21/​32 EUR 100.000 100.000 0 % 80,994 80.993,50 3,03
XS1967697738 2,5000 % Danske Bank AS FLR MTN 19/​29 EUR 100.000 0 0 % 98,951 98.951,00 3,70
XS2178769159 1,5000 % Fresenius Medical Care KGaA MTN 20/​30 EUR 48.000 0 0 % 86,587 41.561,76 1,56
XS2587352340 4,3000 % General Motors Financial Co. MTN 23/​29 EUR 100.000 100.000 0 % 103,292 103.292,00 3,86
XS1853999313 1,8750 % Ignitis Group UAB MTN 18/​28 EUR 100.000 0 0 % 91,948 91.947,50 3,44
XS1152343668 3,3750 % Merck KGaA FLR Sub.Anl. 14/​74 EUR 39.000 0 0 % 99,495 38.803,05 1,45
XS2314246526 1,5000 % Stedin Holding N.V. FLR Notes 21/​Und. EUR 100.000 100.000 0 % 90,280 90.280,00 3,38
XS2615584328 6,5000 % TDC Net A/​S MTN 23/​31 EUR 100.000 100.000 0 % 106,250 106.250,00 3,97
NOK 35.621,92 1,33
XS2338004497 1,2500 % European Investment Bank MTN 21/​27 NOK 430.000 0 0 % 93,290 35.621,92 1,33
PLN 24.362,73 0,91
XS1492818866 2,7500 % European Investment Bank MTN 16/​26 PLN 113.000 0 0 % 93,665 24.362,73 0,91
USD 72.049,31 2,70
US68389XBN49 3,2500 % Oracle Corp. Notes 17/​27 USD 42.000 0 0 % 95,037 36.086,74 1,35
US701094AS32 4,5000 % Parker-Hannifin Corp. Notes 22/​29 USD 40.000 0 0 % 99,445 35.962,57 1,35
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 432.869,91 16,19
Verzinsliche Wertpapiere 432.869,91 16,19
EUR 266.958,00 9,99
XS2463990775 2,8750 % EQT AB Notes S.B 22/​32 EUR 100.000 100.000 0 % 89,348 89.348,00 3,34
XS2082429890 1,3750 % Telia Company AB FLR Securities 20/​81 EUR 100.000 100.000 0 % 93,300 93.300,00 3,49
XS2193983108 1,9080 % Upjohn Finance B.V. Notes 20/​32 EUR 100.000 100.000 0 % 84,310 84.310,00 3,16
AUD 60.567,91 2,26
AU3CB0246239 4,5000 % Verizon Communications Inc. MTN 17/​27 AUD 40.000 40.000 0 % 98,975 24.417,67 0,91
AU3CB0249373 4,2000 % Vodafone Group PLC MTN 17/​27 AUD 60.000 0 0 % 97,688 36.150,24 1,35
USD 105.344,00 3,94
US00287YBV02 2,9500 % AbbVie Inc. Notes 19/​26 USD 40.000 0 0 % 95,660 34.593,62 1,30
US025816CH00 3,5500 % American Express Co. FLR Dep.Shares 21/​Und. USD 46.000 46.000 0 % 85,750 35.661,33 1,33
US775109BE00 3,6250 % Rogers Communications Inc. Notes 15/​25 USD 40.000 0 0 % 97,030 35.089,05 1,31
Summe Wertpapiervermögen EUR 2.631.470,19 98,50
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 10.287,41 % 100,000 10.287,41 0,39
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 338,85 % 100,000 306,35 0,01
Summe Bankguthaben EUR 10.593,76 0,40
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 10.593,76 0,40
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche EUR 19.336,61 19.336,61 0,72
Dividendenansprüche EUR 1.508,16 1.508,16 0,06
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 11.273,60 11.273,60 0,42
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 32.118,37 1,20
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -108,40 -108,40 0,00
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -2.758,60 -2.758,60 -0,10
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -2.867,00 -0,10
Fondsvermögen EUR 2.671.315,32 100,00
Umlaufende Anteile Klasse (A) STK 15.158,000
Umlaufende Anteile Klasse (I) STK 940,000
Anteilwert Klasse (A) EUR 108,55
Anteilwert Klasse (I) EUR 1.091,48

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023
Norwegen, Kronen (NOK) 11,26130 = 1 Euro (EUR)
Polen, Zloty (PLN) 4,34440 = 1 Euro (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,10610 = 1 Euro (EUR)
Kanada, Dollar (CAD) 1,46423 = 1 Euro (EUR)
Mexiko, Peso (MXN) 18,72975 = 1 Euro (EUR)
Singapur, Dollar (SGD) 1,45940 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 156,53000 = 1 Euro (EUR)
Taiwan, Neue Dollar (TWD) 33,83005 = 1 Euro (EUR)
Hongkong, Dollar (HKD) 8,64005 = 1 Euro (EUR)
Australien, Dollar (AUD) 1,62138 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
CAD
CA12532H1047 CGI Inc. Reg.Shs Cl.A (Sub.Vtg) STK 0 360
CA76131D1033 Restaurant Brands Intl Inc. Reg.Shares STK 0 500
CA8911021050 Toromont Industries Ltd. Reg.Shares STK 0 380
EUR
DE0005190003 Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien STK 0 400
DE0005557508 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien STK 0 1.600
ES0144580Y14 Iberdrola S.A. Acciones Port. STK 2.300 2.300
FR0000120578 Sanofi S.A. Actions Port. STK 320 320
GBP
GB00B24CGK77 Reckitt Benckiser Group Reg.Shares STK 0 420
GB00B2B0DG97 Relx PLC Reg.Shares STK 0 1.100
HKD
KYG960071028 WH Group Ltd Reg.Shares STK 0 44.000
HUF
HU0000123096 Richter Gedeon Vegye.Gyár Nyrt Namens-Aktien STK 0 1.600
JPY
JP3890310000 MS&AD Insurance Grp Hldgs Inc. Reg.Shares STK 0 1.000
JP3197600004 Ono Pharmaceutical Co. Ltd. Reg.Shares STK 0 1.200
JP3407400005 Sumitomo Electric Ind. Ltd. Reg.Shares STK 0 2.700
JP3633400001 Toyota Motor Corp. Reg.Shares STK 0 2.100
USD
US2855121099 Electronic Arts Inc. Reg.Shares STK 220 220
US4663131039 Jabil Inc. Reg.Shares STK 0 450
US5535301064 MSC Industrial Direct Co. Inc. Reg.Shares Cl.A STK 0 370
US8270481091 Silgan Holdings Inc. Reg.Shares STK 0 640
US87901J1051 TEGNA Inc. Reg.Shares STK 0 1.300
US8910921084 Toro Co. Reg.Shares STK 270 270
US90278Q1085 UFP Industries Inc. Reg.Shares STK 0 370
US92532F1003 Vertex Pharmaceuticals Inc. Reg.Shares STK 0 94
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2389757944 0,2000 % ANZ New Zealand (Intl) Ltd. MT Notes 21/​27 EUR 0 100.000
XS1144088165 2,6000 % AT & T Inc. Notes 14/​29 EUR 0 100.000
XS2056430874 0,3750 % Continental AG MTN 19/​25 EUR 0 41.000
XS1405763019 4,5000 % LANXESS AG FLR Sub. Anl. 16/​76 EUR 0 39.000
XS0943370543 6,2500 % Orsted A/​S FLR Secs 13/​13 EUR 0 38.000
XS2049616621 0,1250 % Siemens Finan.maatschappij NV MTN 19/​29 EUR 0 46.000
XS1405775534 1,3750 % Thermo Fisher Scientific Inc. Notes 16/​28 EUR 0 100.000
Andere Wertpapiere
EUR
ES06445809P3 Iberdrola S.A. Anrechte STK 2.300 2.300
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS1316420089 1,6250 % Deutsche Bahn Finance GmbH MTN 15/​30 EUR 0 43.000
XS2369244087 0,1000 % Republik Chile Notes 21/​27 EUR 0 100.000
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0 Euro.

VM BC BasisStrategie Global nachhaltig (A)

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 1.147.238,81
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) 363.336,37
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 517.482,64
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 517.482,64
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -154.146,27
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -1.264,75
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 136.016,24
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 89.200,47
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.650,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.645.326,67

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2020 0,00 0,00
31.12.2021 0,00 0,00
31.12.2022 1.147.238,81 99,01
31.12.2023 1.645.326,67 108,55

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 582,10 0,04
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 16.024,23 1,06
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 2.220,64 0,15
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 18.647,73 1,23
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 1.219,99 0,08
davon Positive Einlagezinsen 1.219,99 0,08
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -87,27 -0,01
davon inländische Körperschaftsteuer auf inländische Dividendenerträge -87,27 -0,01
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.592,14 -0,17
davon aus Dividenden ausländischer Aussteller -2.374,72 -0,16
davon aus Zinsen aus ausländischen Wertpapieren/​Liquiditätsanlagen -217,42 -0,01
10. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 36.015,28 2,38
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -26,73 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -21.882,38 -1,44
3. Verwahrstellenvergütung -1.241,87 -0,08
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -3.986,66 -0,26
5. Sonstige Aufwendungen -507,23 -0,03
davon Anwalts- und Notarkosten -293,12 -0,02
davon BaFin-Bescheinigungen -137,51 -0,01
davon fremde Depotgebühren -76,60 -0,01
Summe der Aufwendungen -27.644,87 -1,82
III. Ordentlicher Nettoertrag 8.370,41 0,55
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 61.295,78 4,04
2. Realisierte Verluste -25.500,65 -1,68
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 35.795,13 2,36
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 44.165,54 2,91
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 89.200,47 5,88
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.650,23 0,17
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 91.850,70 6,06
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 136.016,24 8,97

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
2) Ausschüttung am 23. Februar 2024 mit Beschlussfassung vom 12. Februar 2024.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr -2.192,85 -0,14
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 44.165,54 2,91
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 15.446,19 1,02
III. Gesamtausschüttung1) 26.526,50 1,75
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung2) 26.526,50 1,75
Umlaufende Anteile: Stück 15.158

VM BC BasisStrategie Global nachhaltig (I)

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 931.690,55
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) -.–
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR 0,00
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -.–
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 94.298,10
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 60.712,28
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 1.760,58
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.025.988,65

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2020 0,00 0,00
31.12.2021 0,00 0,00
31.12.2022 931.690,55 991,16
31.12.2023 1.025.988,65 1.091,48

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 361,88 0,38
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 9.969,95 10,61
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 1.381,05 1,47
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 11.605,06 12,35
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 759,20 0,81
davon Positive Einlagezinsen 759,20 0,81
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -54,28 -0,06
davon inländische Körperschaftsteuer auf inländische Dividendenerträge -54,28 -0,06
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer -1.612,97 -1,72
davon aus Dividenden ausländischer Aussteller -1.477,69 -1,57
davon aus Zinsen aus ausländischen Wertpapieren/​Liquiditätsanlagen -135,28 -0,14
10. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 22.409,89 23,84
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -16,70 -0,02
2. Verwaltungsvergütung -9.278,36 -9,87
3. Verwahrstellenvergütung -772,84 -0,82
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -2.477,86 -2,64
5. Sonstige Aufwendungen -315,22 -0,34
davon Anwalts- und Notarkosten -182,14 -0,19
davon BaFin-Bescheinigungen -85,40 -0,09
davon fremde Depotgebühren -47,68 -0,05
Summe der Aufwendungen -12.860,98 -13,68
III. Ordentlicher Nettoertrag 9.548,91 10,16
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 38.141,57 40,58
2. Realisierte Verluste -15.865,24 -16,88
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 22.276,33 23,70
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 31.825,24 33,86
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 60.712,28 64,59
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 1.760,58 1,87
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 62.472,86 66,46
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 94.298,10 100,32

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
2) Ausschüttung am 23. Februar 2024 mit Beschlussfassung vom 12. Februar 2024.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr -359,35 -0,38
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 31.825,24 33,86
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 14.978,29 15,93
III. Gesamtausschüttung1) 16.487,60 17,54
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung2) 16.487,60 17,54
Umlaufende Anteile: Stück 940

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.01.2023 – 01.10.2023: 50% MSCI World NR in EUR, 25% iBoxx Euro Corporates all maturities TR in EUR, 25% iBoxx Euro Sov. Eurozone in EUR
02.10.2023 – 31.12.2023: 50% STOXX® Global 1800 NR in EUR, 25% iBoxx Euro Corporates all maturities TR in EUR, 25% iBoxx Euro Sov. Eurozone in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 2,12%
größter potenzieller Risikobetrag 3,19%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,58%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
Varianz-Kovarianz Ansatz

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,14%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Anteilklasse (A) EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Anteilklasse (A) EUR 0,00
Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Anteilklasse (I) EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften Anteilklasse (I) EUR 0,00
Umlaufende Anteile Klasse (A) STK 15.158
Umlaufende Anteile Klasse (I) STK 940
Anteilwert Klasse (A) EUR 108,55
Anteilwert Klasse (I) EUR 1.091,48

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) Anteilklasse (A) 1,76%
Gesamtkostenquote (laufende Kosten) Anteilklasse (I) 1,32%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Anteilklasse (A)

Anwalts- und Notarkosten EUR 293,12
BaFin-Bescheinigungen EUR 137,51
Fremde Depotgebühren EUR 76,60

 

Anteilklasse (I)
Anwalts- und Notarkosten EUR 182,14
BaFin-Bescheinigungen EUR 85,40
Fremde Depotgebühren EUR 47,68
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 7.635,90

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2022 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2022 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 12.281.087,97
davon feste Vergütung EUR 10.362.360,62
davon variable Vergütung EUR 1.918.727,35
Zahl der Mitarbeiter der KVG 121

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 1.313.712,87
Geschäftsführer EUR 822.830,23
weitere Risk Taker EUR 255.088,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 235.794,64

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfolioverwaltung)

Das Auslagerungsunternehmen (Deka Investment GmbH) hat folgende Informationen veröffentlicht:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des

Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 57.636.189,51
davon feste Vergütung EUR 43.854.381,97
davon variable Vergütung EUR 13.781.807,54
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 461

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Auf Grund der Buchungssystematik bei Fonds mit Anteilklassen, wonach täglich die Veränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste zum Vortag auf Gesamtfondsebene berechnet und entsprechend dem Verhältnis der Anteilklassen zueinander verteilt wird, kann es bei Überwiegen der täglich negativen Veränderungen über die täglich positiven Veränderungen über den Berichtszeitraum innerhalb der Anteilklasse zum Ausweis von negativen nicht realisierten Gewinnen bzw. im umgekehrten Fall zu positiven nicht realisierten Verlusten kommen.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
VM BC BasisStrategie Global nachhaltig 391200NRHWROEF1ZON02

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 25,64% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum überwiegend in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt wurden. Bei der Auswahl der Investitionen wurden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dies erfolgte durch die Anwendung von Ausschlusskriterien sowie einer Analyse und Bewertung der Unternehmen und/​oder Staaten anhand von ESG-Kriterien und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Rahmen der ESG-Strategie. Die ESG-Strategie zielte darauf ab für mindestens 75% des Fondsvermögens
• sofern Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen getätigt werden, nur in Unternehmen zu investieren, die verantwortungsvolle Geschäftspraktiken anwenden und keine Umsätze bzw. nur einen geringen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschaften. Als kontrovers werden Geschäftsfelder erachtet, die mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/​ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder zu Konflikten beiträgt
• sofern Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten getätigt werden, in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die Verfahrensweisen verantwortungsvoller Staatsführung anwenden, indem sie beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten achten
• sofern Investitionen in Zielfonds getätigt werden, in Zielfonds zu investieren, die eine gute Nachhaltigkeitsbewertung aufweisen.
Hierzu wurden im Rahmen der ESG-Strategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, die
• geächtete Waffen im Sinne internationaler Konventionen produzierten oder vertrieben
• Atom- und/​oder Handfeuerwaffen oder genverändertes Saatgut herstellten
• Umsätze aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Fracking) generierten
• Umsätze aus der Förderung von Kohle generierten
• Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Großhandel in den Geschäftsfeldern Tabak und/​oder Alkohol generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Glücksspiel generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% in den Geschäftsfeldern Pornografie generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von Kernspaltung (Atomenergie) generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von/​aus fossiler Brennstoffe (exklusive Erdgas) generierten
• gegen den UN Global Compact verstießen
• eine ESG-Bewertung von schlechter als „B“ von MSCI ESG Research LLC aufwiesen.
Zudem wurden im Rahmen der ESG-Strategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, die
• als „unfrei“ („not free“) nach dem Freedom-House-Index klassifiziert waren
• einen Corruption Perceptions-Index von weniger als 40 aufwiesen
• als Atommacht nach SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) galten
• die UN-Biodiversitäts-Konventionen nicht berücksichtigten
• eine ESG-Bewertung von schlechter als „B“ von MSCI ESG Research LLC aufwiesen.
Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.
Darüber hinaus tätigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung ((EU) 2019/​2088). Mit den nachhaltigen Investitionen wurde angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Dies erfolgte durch Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten, die mit ihren (Geschäfts-) Tätigkeiten zur Erreichung eines oder mehrer der SDGs beitragen. Weitere Details zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen sind im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ zu finden.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.
Inwieweit die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfüllt wurden, wird anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Details zur Ausprägung der Nachhaltigkeitsindikatoren im Berichtszeitraum finden sich im folgenden Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
Während des Berichtszeitraums investierte das Finanzprodukt nicht in gemäß der ESG-Strategie ausgeschlossene Unternehmen, Staaten und Zielfonds. Damit hielt das Finanzprodukt die im Rahmen der ESG-Strategie festgelegten Ausschlusskriterien während des Berichtszeitraums vollumfänglich und dauerhaft ein. Durch die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde erreicht, dass das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Unternehmen angelegt wurde, die keine verantwortungsvollen Geschäftspraktiken anwendeten und damit gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen und/​ oder Umsätze bzw. einen gewissen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschafteten. Zudem wurde das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Staaten angelegt, die keine Verfahrensweisen verantwortungsvoller Staatsführung anwenden, indem sie beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten nicht achteten. Abschließend wurde das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Zielfonds angelegt, deren ESG-Bewertung nicht den Mindeststandards des Finanzprodukts entsprachen. Eine ausführliche Auflistung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen, Staaten und/​ oder Zielfonds geführt haben, findet sich im vorherigen Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“wieder.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 31.12.2022-31.12.2023 31.12.2021-31.12.2022
Anzahl Verletzungen der Ausschlusskriterien 0,00 Verletzungen 0,00 Verletzungen
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 98,64% 98,07%
Nachhaltige Investitionen 25,64% 21,21%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhaltigen Investitionen 14,08% 9,57%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 11,56% 11,64%
Andere E/​S Merkmale 73,00% 76,86%
Anteil der Sonstigen Investitionen 1,36% 1,93%
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die nachhaltigen Investitionen verfolgten das Ziel, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der 17 SDGs zu leisten.
Dazu wurde im Berichtsjahr teilweise direkt und indirekt in Unternehmen investiert, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs beitragen. Dazu wurden bestimmte Geschäftsfelder mit Beitrag zu den SDGs identifiziert. Dies umfasst die Geschäftsfelder alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung, nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der positive Beitrag der Unternehmen zu den nachhaltigen Investitionszielen wurde an den Umsätzen gemessen, die die Unternehmen in diesen Geschäftsfeldern erwirtschafteten. Dabei wurde jeweils nur der Umsatzanteil der Unternehmen als nachhaltige Investition gewertet, der in den zuvor genannten Geschäftsfeldern mit Beitrag zu den SDGs erfolgte. Die Daten zur Messung des Beitrags zu den nachhaltigen Investitionszielen basieren auf internem Research sowie dem externen Researchanbieter MSCI ESG Research LLC.
Sofern darüber hinaus in Staaten investiert wurde, wurden die Staaten ausgewählt, die im Vergleich zum Rest der Welt fortschrittlicher bei der Erreichung der SDGs sind. Der positive Beitrag von Staaten wird anhand deren Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt gemessen. Dazu wurde eine Kennzahl herangezogen, die den Fortschritt von Staaten bei der Erreichung der SDGs misst. Zur Berechnung der Kennzahl werden jedem SDG quantitative Indikatoren mit einem Optimalwert zugrunde gelegt, an dem die Leistung der Staaten gemessen wird. Die Kennzahl wird vom UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN) in Zusammenarbeit mit der Cambridge University Press und der Bertelsmann Stiftung bereitgestellt und basiert unter anderem auf Daten öffentlicher Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation oder der Weltbank. Die Messung des Beitrags der nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgte auf Basis der Nachhaltigkeitsbewertung unter Anwendung eines Best-In-Class-Ansatz. Hierbei wurde nur der Anteil der Nachhaltigkeitsbewertung, der in der oberen Hälfte liegt zum Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet. Staaten, deren Nachhaltigkeitsbewertung in der unteren Hälfte liegt, wurden nicht als nachhaltig bewertet.
Zudem konnten nachhaltige Investitionen in der Form von Staats- oder Unternehmensanleihen getätigt werden, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von ökologischen und/​oder sozialen Projekten z.B. aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Gesundheitswesen, Bildung oder Sanitäreinrichtungen gebunden ist (sogenannte Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds) und die damit zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs beitragen.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die dieses Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags nicht gleichzeitig erheblich schaden, wurden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investierte, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu wurden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1) herangezogen. Diese PAI-Indikatoren sollen dazu dienen, die negativen Effekte zu messen, die Unternehmen und Staaten auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Die Auswahl der Emittenten erfolgte unter Berücksichtigung von definierten Schwellenwerten für die einbezogenen PAI-Indikatoren. Dadurch wurden negative Effekte in Bezug auf die nachhaltigen Anlageziele begrenzt. Eine Auflistung der PAI-Indikatoren findet sich im darauffolgenden Abschnitt „Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Darüber hinaus berücksichtigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den nachhaltigen Investitionen wurden für ausgewählte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) Schwellenwerte festgelegt. Investitionen des Finanzprodukts wurden nur als nachhaltig bewertet, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/​ oder Zielfonds bei diesen Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschritten.
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Unternehmen berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Staaten berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Zielfonds berücksichtigt:
• CO2-Fußabdruck der Unternehmen (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Staaten (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Unternehmen, hielten die Unternehmen einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und Energieverbrauchsintensität ein und waren nicht an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt. Zudem wurden keinem der Unternehmen bei den nachhaltigen Investitionen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren und/​ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen.
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Staaten, hielten die Staaten einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität ein. Zudem verstießen die Staaten bei den nachhaltigen Investitionen nicht gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen und waren deshalb von der EU sanktioniert.
Bei allen nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, überstieg der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen bzw. die CO2-Intensität der Staaten im Zielfonds einen festgelegten Schwellenwert nicht. Zudem überstieg der Anteil des Sondervermögens im Zielfonds, das in Unternehmen investiert wurde, die gegen den UN Global Compact verstießen, einen definierten Schwellenwert nicht. Die nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, enthielten zudem keine Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten für mindestens einen der oben genannten PAI-Indikatoren vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.
Verschlechterte sich die Bewertung für einen Emittenten oder Zielfonds im Laufe des Berichtszeitraums, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen bei mindestens einem der oben genannten Indikatoren nicht mehr eingehalten wurden, wurde die Investition nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet.
Weitere PAI-Indikatoren wurden bei der allgemeinen PAI-Berücksichtigung bei allen Anlageentscheidungen des Finanzprodukts in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds berücksichtigt. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte definieren Leitlinien für die Anwendung guter Unternehmensführung in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, den Umgang mit Beschäftigten, Umweltschutz sowie die Achtung der Menschenrechte.
Die nachhaltigen Investitionen in Unternehmen standen insofern im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, als dass mit den nachhaltigen Investitionen nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert wurde, denen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden. Investitionen in Zielfonds wurden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% des Zielfonds in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert wurden.
Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als „schwerer Verstoß“ gegen globale Normen wie die ILO („International Labour Organization“) Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Das Finanzprodukt berücksichtigte im Berichtszeitraum bei Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts oder PAI). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im Rahmen der PAI-Berücksichtigung wurden im Berichtsjahr systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsprozess angewendet.
Die Messung und Bewertung der PAI der Unternehmen, Staaten und Zielfonds im Anlageuniversum erfolgte unter Verwendung von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Die PAI-Informationen für Unternehmen und Staaten wurden dem Portfoliomanagement des Finanzprodukts zur Berücksichtigung im Investitionsprozess zur Verfügung gestellt.
Durch die Anwendung verbindlicher, nachhaltigkeitsbezogener Ausschlusskriterien im Rahmen der ESG-Strategie wurde das Anlageuniversum des Fonds im Berichtsjahr eingeschränkt und die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Finanzprodukts im Berichtszeitraum verbunden waren, grundsätzlich begrenzt. Es wurde nicht in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht achteten indem sie gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen und/​ oder Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern wie der Herstellung von geächteten Waffen erwirtschafteten bzw. bei ihren Umsätzen bestimmte Schwellenwerte in kontroversen Geschäftsfeldern wie der Rüstungsgüterindustrie überschritten. Zudem wurde nicht in Zielfonds investiert, die eine Mindest-ESG-Bewertung nicht einhielten. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen, Staaten und Zielfonds geführt haben, findet sich im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde durch interne Kontrollsysteme dauerhaft geprüft.
Zudem wurden Unternehmen, die in umweltbezogene und/​oder soziale Kontroversen verwickelt waren, anlassbezogen identifiziert und auch aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.
Um darüber hinaus spezifische, als besonders relevant erachtete PAI gezielt zu begrenzen, wurden je nach Höhe bzw. Ausprägung der PAI weitere Emittenten und Zielfonds aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Hierfür hat die Gesellschaft für eine Auswahl an PAI-Indikatoren Schwellenwerte definiert.
Für Unternehmen waren im Berichtszeitraum für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 6 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Für Staaten waren im Berichtszeitraum für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten, die die festgelegten Schwellenwerte überschritten bzw. Ausprägungen nicht einhielten, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger veräußert.
Der Fonds investierte nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, deren CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und/​ oder Energieverbrauchsintensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt. Zudem wurde nicht in Unternehmen investiert, die gegen den UN Global Compact verstießen, denen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden und/​oder die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren. Darüber hinaus wurde nicht in Staaten investiert, deren CO2-Intensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt und/​ oder die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstießen und deshalb von der EU sanktioniert waren.
Verschlechterte sich die Bewertung für ein Unternehmen oder Staat seit Einführung der jeweiligen Schwellenwerte, sodass der Schwellenwert bzw. die Ausprägung für einen oder mehrerer der zuvor genannten PAI-Indikatoren nicht mehr eingehalten wurde, wurden die Portfoliomanager auf die Änderung aufmerksam gemacht und es galten interne Verkaufsfristen für die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der betroffenen Unternehmen und Staaten.
Für weitere PAI-Indikatoren erfolgte die Bewertung der Unternehmen und Staaten im Anlageuniversum auf kontinuierlicher Basis durch Nachhaltigkeitsanalysten. Auf Basis dieser Bewertung wurden gegebenenfalls weitere Unternehmen und Staaten aus dem Anlageuniversum des Finanzprodukts ausgeschlossen. Folgende PAI-Indikatoren für Unternehmen wurden im Rahmen dieser Maßnahme betrachtet:
• Treibhausgasemissionen (PAI 1 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• CO2-Fußabdruck (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• ​​​​​​Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (PAI 4 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (PAI 7 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Emissionen in Wasser (PAI 8 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (PAI 9 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PAI 11 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (PAI 12 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen (PAI 13 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress (PAI 8 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 2)
Für Zielfonds waren für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• CO2-Fußabdruck (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Zudem wurden seit dem 01.10.2023 für folgende weitere PAI-Indikatoren für Zielfondsinvestments Schwellenwerte festgelegt:
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (PAI 7 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Emissionen in Wasser (PAI 8 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (PAI 9 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Maßnahmen ergriffen, um auf eine Reduzierung der PAI der Unternehmen im Anlageuniversum hinzuwirken. Dazu nutzte die Verwaltungsgesellschaft zum einen ihr Stimmrecht auf Hauptversammlungen. Zum anderen trat die Verwaltungsgesellschaft mit Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei PAI-Indikatoren oder anderen ESG-Kennzahlen überschritten und/​ oder in ESG-Kontroversen verwickelt waren, in Dialog. In den Gesprächen wurden die Unternehmen auf Missstände aufmerksam gemacht und auf Lösungswege hingewiesen. Die Schwerpunkte sowie die Ergebnisse der Engagementaktivitäten sind im Engagement-Bericht der Verwaltungsgesellschaft des Fonds zu finden. Der aktuelle Engagement-Bericht sowie die Abstimmungsergebnisse auf Hauptversammlungen sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2023 – 31.12.2023

 

In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde.
Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto- Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Danske Bank AS FLR MTN 19/​29 (XS1967697738) Banken 3,97% Dänemark
Ignitis Group UAB MTN 18/​28 (XS1853999313) Versorgungsbetriebe 3,59% Litauen
EQT AB Notes S.B 22/​32 (XS2463990775) Finanzdienstleistungen 3,37% Schweden
TDC Net A/​S MTN 23/​31 (XS2615584328) Telekommunikationsdienste 3,06% Dänemark
Thermo Fisher Scientific Inc. Notes 16/​28 (XS1405775534) Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 2,78% Vereinigte Staaten
Telia Company AB FLR Securities 20/​81 (XS2082429890) Telekommunikationsdienste 2,68% Schweden
ANZ New Zealand (Intl) Ltd. MT Notes 21/​27 (XS2389757944) Banken 2,64% Neuseeland
Stedin Holding N.V. FLR Notes 21/​Und. (XS2314246526) Versorgungsbetriebe 2,60% Niederlande
Upjohn Finance B.V. Notes 20/​32 (XS2193983108) Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 2,34% Niederlande
General Motors Financial Co. MTN 23/​29 (XS2587352340) Automobile & Komponenten 1,97% Vereinigte Staaten
Republik Chile Notes 21/​27 (XS2369244087) Staatsanleihen 1,85% Chile
Fresenius Medical Care KGaA MTN 20/​30 (XS2178769159) Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 1,62% Deutschland
Adecco Intl Fin. Serv. B.V. FLR Notes 21/​82 (XS2388141892) Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 1,60% Niederlande
Merck KGaA FLR Sub.Anl. 14/​74 (XS1152343668) Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 1,58% Deutschland
Assicurazioni Generali S.p.A. MTN 21/​32 (XS2357754097) Versicherungen 1,50% Italien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Berichtszeitraum 99%. Darunter fallen alle Investitionen, die die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten.
Nachhaltige Investitionen (#1A Nachhaltig) im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/​2088) sind alle Investitionen des Finanzprodukts in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Der Anteil nachhaltiger Investitionen betrug im Berichtszeitraum 26%. Dabei wurden sowohl nachhaltige Investitionen mit Umweltziel als auch nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel getätigt.
Der Anteil der nachhaltigen Investitionen wurde bei Unternehmen auf Basis deren Umsatzes, der zu den SDGs beiträgt, angerechnet. Bei Staaten fand eine Anrechnung zum Anteil der nachhaltigen Investitionen auf Basis deren Nachhaltigkeitsbewertung, die den Fortschritt bei der Erreichung der SDGs misst, (zwischen 0 und 100%) statt. Bei Wertpapieren, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden war (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), wurde die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Eine Beschreibung der Investitionen, die nicht auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds ausgerichtet waren, findet sich im Abschnitt „Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“.
Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar und beziehen sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Geringfügige Abweichungen in der prozentualen Gewichtung der Investitionen resultieren aus rundungsbedingten Differenzen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Zuteilung der Investitionen zu den Sektoren und Teilsektoren erfolgte auf Basis von Daten von externen Researchanbietern sowie internem Research. Staaten und staatsnahe Emittenten wurden unter „Staatsanleihen“ sowie „Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen“ zusammengefasst. Für Investitionen in Zielfonds erfolgte keine Durchschau auf die im Zielfonds enthaltenen Emittenten, sondern ein separater Ausweis aller im Sondervermögen enthalteten Zielfonds unter „Zielfonds“. Unter „Sonstige“ fielen Bankguthaben, Derivate, Forderungen und Emittenten, für die keine Branchenzuteilung vorlag.
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 5,74% der Investitionen im Bereich fossile Brennstoffe getätigt. Zur Berechnung des Anteils der Investitionen in Sektoren und Teilsektoren der fossilen Brennstoffe wurde auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC zurückgegriffen. Der Anteil beinhaltet Unternehmen, die Umsätze im Bereich der fossilen Brennstoffe, einschließlich der Förderung, Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Erdölprodukten, Erdgas sowie thermischer und metallurgischer Kohle erwirtschaften.
Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Sektor Anteil
Basiskonsumgüter 6,80%
Lebensmittel, Getränke & Tabak 3,87%
Vertrieb und Einzelhandel von Basiskonsumgütern 2,93%
Finanzwesen 22,22%
Banken 7,70%
Finanzdienstleistungen 8,40%
Versicherungen 6,12%
Gesundheitswesen 18,68%
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 6,66%
Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 12,02%
Industrie 8,21%
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 2,18%
Investitionsgüter 3,72%
Transportwesen 2,31%
Informationstechnologie 9,37%
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 0,31%
Hardware & Ausrüstung 2,80%
Software & Dienste 6,26%
Kommunikationsdienste 13,45%
Medien & Unterhaltung 0,83%
Telekommunikationsdienste 12,62%
Nicht-Basiskonsumgüter 8,03%
Automobile & Komponenten 6,48%
Dienstleistungsunternehmen 0,63%
Gebrauchsgüter & Bekleidung 0,92%
Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen 2,34%
Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen 2,34%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 0,78%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 0,78%
Sonstige 1,36%
Sonstige 1,36%
Staatsanleihen 1,85%
Staatsanleihen 1,85%
Versorgungsbetriebe 6,92%
Versorgungsbetriebe 6,92%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum nicht nachweisbar in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten und trug damit zu keinem der in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Umweltziele bei. Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionen betrug demnach 0% (gemessen an den drei Leistungsindikatoren OpEx, CapEx und Umsatz).
Ein gewisser Anteil des Fondsvermögens war in Staatsanleihen investiert. Für Staatsanleihen existiert bislang allerdings keine anerkannte geeignete Methode, um den Anteil der Taxonomiekonformen Aktivitäten zu ermitteln. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen beträgt demnach mit und ohne Staatsanleihen 0%.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es war nicht Teil der Anlagestrategie des Finanzprodukts in Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die taxonomiekonform sind. Vielmehr wurde mit den nachhaltigen Investitionen ein allgemeiner Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs angestrebt. Demnach investierte das Finanzprodukt in Wirtschaftstätigkeiten mit Umweltzielen, die nicht taxonomiekonform sind.
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug 14,08%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen
Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug 11,56%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „Andere Investitionen“ fielen alle Investitionen, die nicht nach den verbindlichen Elementen der ESG-Anlagestrategie ausgewählt wurden und damit nicht ausgerichtet auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts waren. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in
• Derivate und andere derivative Instrumente wie zum Beispiel Optionen, Futures und Swaps. Die Investitionen dienten zur Risikoabsicherung z.B. gegen Kursschwankungen oder zu Investitionszwecken, aber nicht zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale.
• Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Diese wurden aus Liquiditätszwecken gehalten.
Bei diesen Investitionen wurde ein ökologischer und sozialer Mindestschutz angewendet, in der Form, dass auch mit diesen Investitionen nicht in Hersteller geächteter und kontroverser Waffen investiert wurde. Zudem wurde im Rahmen dieser Investitionen nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den ökologischen und sozialen Merkmalen erfolgte im Rahmen von standardisierten Prozessen. Es wurden nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt, welche im Rahmen der Vorabprüfung den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie entsprachen. Eine Transaktion konnte nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die im Rahmen der Anlagestrategie festgelegten Ausschlusskriterien verstieß. Lagen für einen Emittenten keine Daten oder ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen vor und waren betriebseigene Recherchen nicht möglich, wurde in die Wertpapiere dieser Unternehmen oder Staaten nicht investiert.
Bei der Identifikation von schweren Kontroversen (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) galten interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhielt zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die hauseigene Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten erweitert. Zudem wurden den Entscheidungsträgern über die Handelssysteme relevante Datenpunkte für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Plattform kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmensvertretern ergänzt. Das Portfoliomanagement wurde im Rahmen regelmäßiger Schulungen über Neuerungen und Wissenswertes durch das ESG-Team der Verwaltungsgesellschaft informiert.
Im Rahmen der Mitwirkungspolitik, nahm die Verwaltungsgesellschaft zudem ihre Rolle als aktiver Investor wahr. Bei Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten versuchte sie ihren Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um diese Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Hierzu trat die Gesellschaft in den aktiven und zielgerichteten Dialog mit ausgewählten Unternehmen zu Themen wie Umweltschutz und Klimawandel. Wurden ESG-Kontroversen bei Unternehmen identifiziert, wurden diese darauf angesprochen und zur Aufklärung bzw. Beseitigung des Missstandes aufgefordert. Die angesprochenen Themen wurden dokumentiert und die Entwicklung nachverfolgt. Zudem übte die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen aus und stimmte regelmäßig auf Hauptversammlungen ab. Details zu den Abstimmungsergebnissen und zu den Schwerpunkten sowie den Ergebnissen der Mitwirkungspolitik sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

 

Frankfurt am Main, den 26. März 2024

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens VM BC BasisStrategie Global nachhaltig – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens VM BC BasisStrategie Global nachhaltig unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 28. März 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein