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Staatsanwaltschaft Mühlhausen

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Mühlhausen

380 Js 48451/​21

In einem hiesigen Strafverfahren wurde durch Urteil des Amtsgerichts Nordhausen vom 30.11.2023, Az: 30 Ls 380 Js 48451/​21, rechtskräftig seit 30.11.2023 eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von insgesamt 17.440,00 EUR angeordnet.

Nicht alle Verletzten der aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat konnten bislang ermittelt werden.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte hob im Zeitraum 18.10.20 – 12.11.20 insgesamt einen Betrag in Höhe von 1840,00 € vom Konto des Verletzten ab, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Diese Mitteilung erfolgt, um den unbekannten Rechtsnachfolgern des verstorbenen Verletzten Georg-Günther Biel die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen geltend machen zu können.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter „Informationen für Geschädigte von Straftaten“ -> „Geschädigtenmitteilung Einziehung von Taterträgen“ auf der Homepage der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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