Start Warnhinweise BaFin-Warnung: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch durch elite-tradingenterprise.com

BaFin-Warnung: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch durch elite-tradingenterprise.com

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geralt (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt Verbraucher vor der Nutzung der Website elite-tradingenterprise.com, über die unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Unstimmigkeiten und falsche Angaben:

Unternehmensregistrierung:
Der Betreiber der Website behauptet, unter dem Namen „Elite-tradingenterprise“ im britischen Unternehmensregister („Companies House“) eingetragen zu sein. Die BaFin konnte jedoch keine solche Registrierung verifizieren. Die angegebene Unternehmensnummer führt stattdessen zu einer vollkommen anderen Gesellschaft, die keinen Bezug zur besagten Website hat. Dies deutet stark auf einen Identitätsmissbrauch hin.

Geschäftssitz:
Weiterhin gibt der Betreiber an, seinen Sitz in Auckland, Neuseeland zu haben. Über zwei Links im Abschnitt „Legal“ auf der Website wird auf Einträge im neuseeländischen Unternehmensregister verwiesen, die zu zwei weiteren Firmen führen. Auch zwischen diesen Gesellschaften und der Website elite-tradingenterprise.com besteht laut BaFin keinerlei Verbindung, was weiteren Identitätsmissbrauch nahelegt.

Rechtliche Erfordernisse in Deutschland:

In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der BaFin notwendig. Firmen, die solche Dienste ohne die erforderliche Lizenz anbieten, operieren illegal.

Maßnahmen für Verbraucher:

Die BaFin empfiehlt Verbrauchern dringend, vor Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren, um die Zulässigkeit und Legitimität des Anbieters zu überprüfen. Darüber hinaus sollten Investoren besonders vorsichtig sein und sich von Angeboten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, distanzieren.

Diese Warnung basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der die BaFin autorisiert, öffentlich vor nicht lizenzierten Anbietern zu warnen, um den Verbraucherschutz zu stärken und den Finanzmarkt zu sichern.

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