Start Allgemein Registrierung von Balkonkraftwerken

Registrierung von Balkonkraftwerken

46
Franz26 (CC0), Pixabay

Ab dem 1. April wird die Registrierung von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Diese Nachricht wurde von der Bundesnetzagentur verkündet. Zukünftig müssen Betreiber neben ihren persönlichen Angaben nur noch fünf Informationen zu ihrem Balkonkraftwerk angeben, im Gegensatz zu den zuvor erforderlichen rund 20 Angaben. Klaus Müller, der Leiter der Agentur, betonte, dass damit die Bürokratie spürbar reduziert werde. Das Ziel sei es, den Menschen eine unkomplizierte Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit etwa 300.000 Balkonkraftwerke registriert, wie den Angaben zufolge bekannt wurde.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein