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FMA Österreich verhängt Geldstrafe gegen VAS Holding GmbH für verspätete Meldung von Eigengeschäften

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geralt / Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat bekanntgegeben, dass sie gegen die VAS Holding GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro verhängt hat. Grund für diese Sanktion ist ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014), speziell wegen mehrfacher Versäumnisse bei der rechtzeitigen Meldung von Eigengeschäften.

Diese Entscheidung, die durch ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) herbeigeführt wurde, ist rechtskräftig. Mit dieser Maßnahme unterstreicht die FMA ihre Entschlossenheit, die Integrität des Finanzmarktes zu wahren und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherzustellen, um einen fairen und transparenten Handel zu gewährleisten.

 

FMA verhängt Sanktion gegen die VAS Holding GmbH wegen mehrerer verspäteten Meldungen von Eigengeschäften

Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen die VAS Holding GmbH wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) aufgrund mehrerer verspäteten Meldungen von Eigengeschäften eine Geldstrafe von EUR 42.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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