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BBI Flughafen

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einführung von lärmspezifischen Gebühren für Starts und Landungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) rechtmäßig ist. Diese Regelung, die erstmals in Deutschland angewendet wird, sieht vor, dass die Höhe der Gebühren, die Fluggesellschaften an den Flughafen zahlen müssen, direkt an den Lärmpegel gekoppelt ist, der bei jedem einzelnen Flugereignis gemessen wird. Somit werden lautere Flüge höher belastet als leisere.

Die gerichtliche Überprüfung ergab, dass der Flughafenbetreiber bei der Festsetzung dieser Gebühren über einen umfangreichen Ermessensspielraum verfügt. Das Konzept der lärmspezifischen Gebühren zielt darauf ab, Fluggesellschaften zu einem lärmärmeren Flugbetrieb zu motivieren. Es wurde festgestellt, dass die Gebühren auf objektiven und transparenten Kriterien basieren und keine Diskriminierung bestimmter Nutzer oder Nutzergruppen darstellen.

Das Gericht wies die Klagen von vier Luftverkehrsgesellschaften gegen diese Gebührenordnung ab. Zwei dieser Klagen wurden als unzulässig erachtet, da die betreffenden Fluggesellschaften während der Gültigkeit der neuen Gebührenordnung den BER nicht angeflogen hatten. Die Klagen der beiden anderen Gesellschaften wurden als unbegründet zurückgewiesen. Eine Revision gegen diese Urteile wurde nicht zugelassen.

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