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Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ichigo121212 (CC0), Pixabay

Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main wurde ein Bauunternehmer aus dem Rhein-Main-Gebiet durch das Landgericht Darmstadt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Über mehrere Jahre hinweg hatte der Angeklagte seine Arbeitnehmer beschäftigt, ohne die erforderlichen Sozialabgaben zu entrichten, indem er den Lohn ganz oder teilweise schwarz auszahlte.

Es gelang ihm zunächst, diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, indem er Scheinrechnungen bei sogenannten Servicefirmen kaufte. Servicefirmen sind wirtschaftlich weitgehend inaktive Unternehmen, die auf Anfrage ihrer Kunden Rechnungen über nie tatsächlich erbrachte Leistungen stellen. Abzüglich einer Provision wird die Rechnungssumme in bar zum Käufer zurückgeführt und ermöglicht ihm, über das Geld frei zu verfügen, also – wie in diesem Fall – seine Arbeitnehmer schwarz zu entlohnen.

Der dadurch entstandene Gesamtschaden bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) wurde auf rund 173.000 Euro beziffert. Die Einziehung dieses Betrags gegenüber dem Angeklagten wurde im Urteil ebenfalls angeordnet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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