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MANGENTIS Real Estate AG und Wohnungswerk Sachsen AG – rechtskräftig verurteilt zur Zahlung

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geralt (CC0), Pixabay

Wohlklingende Namen der Gesellschaften die von Kleinanlegern Gelder einsammelten, die diese als Darlehen der Gesellschaft gewährten. Versprochen war eine Verzinsung zwischen 3,5 % bis 4 % jährlich. Mit dem Geld sollten Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Gesellschaften waren Darlehensnehmer, die Kleinanleger Darlehensgeber.

Die Darlehensverträge waren befristet bis zum 31.12.2021. Eine Rückzahlung nach diesem Zeitraum erfolgte nicht an die Anlegerin, aber das angebliche im Darlehensvertrag versprochene Bauprojekt wurde auch nicht ausgeführt. Das Landgericht Dresden verurteilte beide Gesellschaften zur Rückzahlung der Darlehensbeträge an die Investorin. Die dagegen eingelegte Berufung der wurde nun zurückgenommen. Das Urteil ist daher rechtskräftig – mal sehen, ob eine Flucht in die Insolvenz folgt.

Kleinanleger tragen immer das Ausfallrisiko und das Insolvenzrisiko und sollten sich genau überlegen, ob und wem sie ihr Geld überlassen.

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