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Neue Gentechnik

mcmurryjulie (CC0), Pixabay

Am 24. Januar wird der Umweltausschuss des EU-Parlaments über einen Gesetzesentwurf zur „Neuen Gentechnik“ abstimmen. Der Vorschlag sieht vor, dass modifizierte Lebensmittel, die durch neue Gentechnik hergestellt werden, nicht mehr kennzeichnungspflichtig sind, im Gegensatz zur herkömmlichen Gentechnik. Global 2000 betrachtet dies als Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz und kritisiert, dass Konsumenten das Recht auf Transparenz und sichere Lebensmittel verweigert werde. Die EU-Kommission plant auch keine Risikoprüfung für Lebensmittel, die durch neue Gentechnik hergestellt wurden.

Die „Neue Gentechnik“ verändert gezielt das vorhandene Erbgut, indem einzelne Gene ausgeschaltet, geschnitten oder neu kombiniert werden, im Gegensatz zur alten Gentechnik, bei der ein artfremder Organismus in das Erbgut eingepflegt wurde. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird als massiver Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz betrachtet, da er auf Verpackungen keine Kennzeichnung für neue Gentechnik vorsieht und mögliche Gesundheitsrisiken im Zulassungsverfahren nicht mehr geprüft werden.

Die Deregulierung der neuen Gentechnik wird von verschiedenen Institutionen kritisiert, darunter das österreichische Umweltbundesamt, das deutsche Bundesamt für Naturschutz und die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit. Global 2000 hat eine europaweite Protestaktion gestartet, bei der Konsumenten EU-Abgeordnete dazu aufrufen können, sich für Sicherheitsprüfungen und eine Kennzeichnungspflicht einzusetzen. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments wird am kommenden Mittwoch über den Gesetzesentwurf abstimmen.

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